Tom: Einzelkaufmann - Firmenname

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Hello,

Das heisst, wenn ich in meinem Gewerbeantrag "Einzelunternehmer" angebe, besitze ich erstmal keinen Rechtsformzusatz. Und ohne eben diesen steht es mir auch nicht zu einen Firmennamen zu nutzen.

Es hängt nun aber auch noch von deinem Geschäftsumfang ab, und ob Du eventuell noch einen Partner dazu nimmst, ob Du nicht automatisch verpflichtet bist, eine Firma anzumelden, also die Eintragung in ein Register (Handelskammer) oder eine Rolle (Handwerkslammer) vornehmen zu lassen.

So sind die meisten GbR schon nach kurzer Zeit eigentlich oHG. WEnn Du die Anmeldung dann unterlässt, wäre es eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bissigkeit des zuständiges Landkreises oder der Stadt teuer werden kann.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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