jahalloerstmal,
bei eBay gibt sich so manch dunkle Gestalt als "Privatverkäufer" aus und verweigert entsprechend Gewährleistung, Rechnung, Rückgaberecht usw. für technische Geräte.
Kann jemand, der das GLEICHE Gerät 5, 10 mal oder öfter als NEUWARE verkauft im rechtlichen Sinne ein Privatverkäufer sein und sich auf die entsprechenden EU-Klauseln berufen?