Hallo
Und als ich dann aber im Gegenzug die Anschuffungskosten vom Erlös abziehen wollte, hat man mir das aber auch nicht zugebilligt.
Das geht so auch nicht. Wenn man einen Gebrauchtwagen ankauft und gewerblich verkauft, dann ist nicht der Neupreis des Wagens abzuziehen vom Verkaufserlös sondern der Kaufpreis des Wagens für den Händler. Und das ist der Betrag, den er dem Privatmann auszahlt.
Mit anderen Worten: Man hätte per Gutachten Angebot oder Schätzung den Preis ermitteln müssen, der erzielt worden wäre bei einem Komplettverkauf. Das wäre der abziehbare Preis gewesen.
Herzliche Grüße
Wolfgang