LX: Cybermobbing

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Die IP-Adresse erhält man am besten direkt bei Facebook, optimalerweise dadurch, dass ein Staatsanwalt danach fragt. Wenn die Polizei wenig motiviert ist, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten: direkt beim ansässigen Amtsgericht, bei dem man Dich sicherlich auch zu weiteren Schritten beraten wird.

Da es sich vermutlich um die Tat eines Schülers handelt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Jugendstrafrecht zur Grundlage des Falls genommen, so dass vermutlich gemeinnützige Arbeit ohne Vorstrafe als Ergebnis zu erwarten wäre.

Gruß, LX

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RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.