Cybermobbing
The_keymaster
- recht
0 EKKi0 DerSeb0 Felix Riesterer0 Jens Müller0 LX
Hallo!
Ein Schüler bzw. eine Schülerin meiner Schule (ich arbeite als Realschullehrer) hat ein Facebook-Profil über eine Arbeitskollegin erstellt, in dem die Kollegin als 'Nutte' und lesbisch besschrieben wird.
Das Profil erhält den Namen meiner Kollegin, es wurde sogar ein Bild hinzugefügt.
Meine Arbeitskollegin war heute auf der Polizei und sie hatte nicht den Eindruck, dass sich die Polizei der Sache seriös annimmt. Ich selbts habe Facebook die Seite als 'Fake' gemeldet und gebeten, das Profil so schnell wie möglich zu löschen aufgrund Rufmord, Cybermobbing etc. Das Profil existiert leider immer noch und wurde NICHT entfernt.
Weiß jmd zufällig, wie man jetzt am schnellsten vorgeht, um die IP-Adresse rauszubekommen, von welcher dieses bösartige falsche Profil erstellt wurde? Bzw. wie man jetzt rechtich am schnellsten und günstigesten verfährt?
Ich würde mich sehr über eine baldige Nachricht freuen.
Nils
Mahlzeit The_keymaster,
Ein Schüler bzw. eine Schülerin meiner Schule (ich arbeite als Realschullehrer) hat ein Facebook-Profil über eine Arbeitskollegin erstellt, in dem die Kollegin als 'Nutte' und lesbisch besschrieben wird.
IMHO und IANAL: Das klingt nach Rufmord bzw. übler Nachrede und könnte einen Straftatbestand darstellen.
Meine Arbeitskollegin war heute auf der Polizei und sie hatte nicht den Eindruck, dass sich die Polizei der Sache seriös annimmt.
Hat sie Strafanzeige erstattet?
Weiß jmd zufällig, wie man jetzt am schnellsten vorgeht, um die IP-Adresse rauszubekommen, von welcher dieses bösartige falsche Profil erstellt wurde? Bzw. wie man jetzt rechtich am schnellsten und günstigesten verfährt?
Das kann Dir (bzw. Deiner Kollegin) sicherlich der Anwalt Eures geringsten Misstrauens erklären. Ggf. nimmt sich auch die zuständige Gewerkschaft des Problems an?
MfG,
EKKi
Hallo,
Weiß jmd zufällig, wie man jetzt am schnellsten vorgeht, um die IP-Adresse rauszubekommen, von welcher dieses bösartige falsche Profil erstellt wurde? Bzw. wie man jetzt rechtich am schnellsten und günstigesten verfährt?
Ich schlage vor, sich die Macht des Instruments zu eigen machen - solange es noch geht. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Täter mit diesem Profil vor allen Dingen Aufmerksamkeit erregen möchte.
Sofern möglich, könntet ihr das Profil beobachten. Bei Facebook werden je nach Profilart Freundschaften geknüpft oder "gefällt mir" geklickt oder so. Schaut euch die Listen an, darüber wird sich der Kreis der Verdächtigen wohl schnell eingrenzen lassen. Die ersten Freunde und Fans sind vermutlich in der Klasse/JgSt. des Täters zu finden. Je nach dem wie klug der Täter ist, hat er sich selbst als erstes zum Freund gemacht oder zumindest seine besten Freunde.
Mit etwas Druck im Reallife finden sich doch dann oft die ersten anonymen Hinweise...
Man muss ja nicht untätig bleiben, nur weil die Polizei noch schläft.
Viele Grüße,
Sebastian
Lieber The_keymaster,
ergänzend zu meinen Vorrednern: Schaltet die Schulleitung mit ein!
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.
Hi Nils,
Weiß jmd zufällig, wie man jetzt am schnellsten vorgeht, um die IP-Adresse rauszubekommen, von welcher dieses bösartige falsche Profil erstellt wurde? Bzw. wie man jetzt rechtlich am schnellsten und günstigsten verfährt?
Wie es der Zufall will, hab ich heute morgen die Wiederholung der WDR Sendung Westpol gesehen. Thema Cybermobbing. Von den Links die im Beitrag erwähnt wurden ist der zur Polizei Beratungssetlle noch am wertvollsten.
btw, auch das ZDF beschäftigt sich am Mittwoch Abend, 21:45 mit diesem Thema. Auf ZDF Info Kanal, ZDF Login
In der Regel sollte dieses Thema irgendwie im Unterricht unterbringen, Mobbing und Diskriminierung im Allgemeinen.
gruesse aus'm ruhrpott
jens mueller
Die IP-Adresse erhält man am besten direkt bei Facebook, optimalerweise dadurch, dass ein Staatsanwalt danach fragt. Wenn die Polizei wenig motiviert ist, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten: direkt beim ansässigen Amtsgericht, bei dem man Dich sicherlich auch zu weiteren Schritten beraten wird.
Da es sich vermutlich um die Tat eines Schülers handelt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Jugendstrafrecht zur Grundlage des Falls genommen, so dass vermutlich gemeinnützige Arbeit ohne Vorstrafe als Ergebnis zu erwarten wäre.
Gruß, LX