Dann hast du eine oder mehrere Ebenen weiter oben sicherlich Chancen, dass solch eine Fehlentscheidung korrigiert wird. Man kann der EULA ja zustimmen, also dem Hersteller zugestehen, dass er das wünschen darf, was er da geschrieben hat. Aber wenn ich keinen Vertrag mit ihm habe, kann auch kein Gericht dort einen Vertrag und damit eine Bindung sehen.
Joa das könnte sein, wird aber teurer... wie gesagt sehe ich auch eine Verunsicherung des Benutzers. Oder anders: Welchen anderen Zweck kann eine rechtswidrige oder unwirksame/nichtige Klausel denn haben?
Oder was ist wenn sich die gesetzlichen Bedingungen ändern und entsprechende Vertragsfreiheit erweitert wird?
Na, das glaube ich ja nun nicht. Das wäre schon ziemlich fett, wenn solche vorher nicht sichtbaren Dinge relevant werden würden. Das hätte ein ziemlich hohes Missbrauchspotential, dass sich sowas nicht lange halten wird. Es werden ja schon regelmäßig Bestandteile aus direkten Verträgen kassiert (AGB-Teile), wenn sie unerwartet sind.
Einerseits ja... also der ganze Sektor Business => Consumer ist (derzeit noch) einigermaßen erträglich. Andererseits sehen wir im Kontext "Recht und digitales Zeugs" nun auch recht viel Bullshit. Wir werden sehen wie lange sich "SOPA" hält ("hohes Missbrauchspotential"), ja ich vermische gerade unfair EU- mit US-Recht und Vertragsfreiheit mit Redefreiheit. Dann war auf heise.de (und fefes Blog) doch neulich dieser Fall der Störerhaftung, wo die Kundin zwar theoretisch noch einen Internetanschluss hatte, den aber nicht benutzte und längst gekündigt hatte.
Will sagen: Rechtlicher Bullshit geschieht. Ich will mich nicht darauf verlassen müssen, dass er nicht geschieht.
Ich möchte also dass so ein Scheiß nicht da drin steht, unabhängig davon ob ich mich daran halten muss oder nicht.
Du kannst auch gegen Windmühlenflügel zu kämpfen versuchen. Es stehen auch sonst noch genügend irrelevante oder so wie sie formuliert sind nicht haltbare Floskeln (z.B. Haftungsausschlussklauseln) an allen möglichen und unmöglichen Stellen (z.B. Webseitenimpressum, Auktionen).
Joa und all das ist - wie ich schrieb - eine Verunsicherung des Benutzers/Konsumenten.
Und ja natürlich kann man gegen Windmühlenflügel kämpfen, ich sehe überhaupt kein Risiko für mich und es ist eine Frage der Menge der Kämpfer ob ein Sieg gegen den Flügel möglich ist, ich leiste meinen Beitrag (ohne dass es mir relevant weh tut), denn ich glaube fest an die Macht des Konsumenten.
Ich denke du weißt genauso, dass die Sache mit dem Kopiersperren entfernen zumindest doch... heikel ist. Schließlich gibt es ein Gesetz explizit DA gegen.
Schau mal genau hin, beispielsweise die Ausführungen in der Wikipedia zum Kopierschutz. Es ist keine Straftat nach § 108b UrhG, wenn das "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen" dient. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit nach § 111a UrhG.
Äääh konnte ich aus dem Artikel jetzt nicht heraus lesen, aber ich glaub' dir das mal ^^
Fehlerkorrekturen... mhm ja interessant. Aber was wenn es kein Fehler vorliegt, ich die Software aber an meine Anforderungen anpassen will?
Deine Anforderungen weichen dann vermutlich vom bestimmungsgemäßen Gebrauch ab.
Ööhm 1. nicht zwingend könnte ja sein, dass die Software nur auf Auflösung XY funktioniert und ich aber ne andere brauche.
2. ja und? Ich hab auch schon mit ner Kaffeemaschine Tee gekocht, mit nem Toaster Zigaretten angezündet und mir einem angespitzen Schraubendreher (Modifikation) Metall zerkratzt ("anreißen"). Ich benutze Dinge manchmal "nicht bestimmungsgemäß" sowhat?
Wie gesagt reichen meine Fähigkeiten nicht aus um irgendwo tief in binärem Code was ernsthaft zu verändern, aber... vielleicht ein paar Grafiken austauschen... oder so?
Das ist kein rechtliches Problem. Wenn du so argumentierst, brauchst du der Mehrheit auch keine Manipulationsrechte an Open Source zugestehen.
Nein, das ist kein rechtliches Problem, es ist eine Veränderung der Software, fertig. Was du mit dem zweiten Satz sagen willst verstehe ich nicht ganz, aber du hast natürlich recht, dass es beide Ebenen gibt, einmal die Quelloffenheit, die mir theoretisch ermöglicht Fehler oder Sicherheitslücken oder sonst was zu finden oder überhaupt die Funktionsweise der Software nachvollziehen zu können und es gibt die freien Lizenzen, die mir über dies erlauben zu modifizieren.
Quelloffenheit ist so gesehen ja auch erstmal keine rechtliche Nummer, sondern wird dazu wenn man vertraglich dazu verpflichtet wird (idR durch Copyleft).
Hast du mit denen einen wirksamen Vertrag geschlossen? Wenn ja, können sie dir trotzdem nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch untersagen.
jetzt kommen wir in eine Schleife ^^ können sie nicht? Tun sie aber!
Ja und? Genausogut können sie auch Wahlversprechen geben.
Nun offensichtlich können wir beiden damit umgehen und sicher auch der Großteil des Forums, aber ob Lieschen Müller weiß welche Klausel wirksam ist oder wann sie einen Vertrag mit wem geschlossen hat... das wage ich zu bezweifeln. Das sieht man doch schon daran, dass Leute diese sog. "Abzockseiten" bezahlen, in denen man diese Jahresabos für 96€ abschließt. Unsereins weiß, dass man da besser keine echte Postadresse angibt und keine echte Mailadresse und dass man LibreOffice ggf. auch woanders herunterladen könnte, aber dennoch gibt es ja offensichtlich genug Leute, die nicht erkennen wann da kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist (hier greift ggf. sogar der "Wucher"-Paragraph).
Doch, wenn ich die EULA nicht akzeptiere statt sie zu ignorieren merkt er es daran, dass seine Bilanz 199€ kleiner ausfällt (abzüglich Steuern etc.).
In der Bilanz merken sie das nur, wenn du zusätzlich zum EULA-Verweigern noch den Kaufvertrag mit dem Händler rückgängig machst. Das wird in der Regel klappen, weil sich der Händler nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wird, bei dem vielleicht die Unwirksamkeit der EULA, aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages bestätigt wird.
Hmm letzteres könnte dem Händler ja egal sein ^^
Und ja natürlich mache ich den Kaufvertrag rückgängig, alles andere wäre doch Quatsch, ich kaufe doch keine Software für Summe X und benutze sie dann nicht weil mir die EULA nicht passt. Entweder ich reklamiere sie oder ich kaufe sie gar nicht erst, in beiden Fällen gibt es weniger Umsatz.
Darüber hinaus kaufe ich manchmal Software im Handel und reklamiere sie mit der Begründung "EULA passt mir nicht und stand außen nicht drauf". Viele Händler diskutieren das erst aus, aber bisher bin ich noch alles wieder los geworden.
Die wissen anscheinend auch nicht, dass Katzen im Sack keine rechtliche Bindung entfalten.
Du willst sagen es ist kein Reklamationsgrund, weil es nicht wirksam ist?
Das kann ich mir zumindest gut vorstellen.
Na dann habe ich bisher wohl Glück gehabt ^^. Fraglich im Übrigen auch was ist, wenn sich die EULA zwischendurch ändert. Erstmals gewahr wurde ich auf die Problematik, als ich feststellte, wie Freunde allwöchentlich neue EULA von WorldOfWarcraft abnickten. Du sagst mir ich kann die EULA akzeptieren und ignorieren, ich würde sie gerne ablehnen. Ist für die Diskussion aber nebensächlich, denn irgendwie mache ich was was den Bestimmungen widerspricht, ich werde von der "bestimmungsgemäßen Benutzung" seitens des Serverbetreibers ausgeschlossen.
Nun stellt sich doch die Frage inwiefern ich den Händler in die Haftung nehmen kann. Die sechs Monate Spielspaß will ich ja gerne bezahlen, aber ich hätte doch gerne den Kaufpreis zurück für das Produkt, was nicht (mehr) funktioniert oder ich möchte "Nachbesserung" (oder wie das nochmal heißt) damit es wieder funktioniert. Nun habe ich soetwas noch nicht ausprobiert, kann mir aber gut vorstellen, dass Händler das nicht leisten werden (bzw. können) und das auch Gerichte dem zustimmen würden.
Will sagen: Es gibt genügend Fälle in denen es nicht funktioniert die EULA zu ignorieren, weil dann eine Fernabschaltung erfolgt, gegen die selbst heise zuweilen machtlos ist (gab da ja schon häufiger mal Vorsicht-Kunde-Fälle in denen Microsoft kaum oder nicht irgendwelche Sperren aufheben konnte oder wollte trotz vertragsgemäßer Nutzung) und das obwohl dieser Verlag ja relativ klagefreudig ist zu unserem Glück.
Ich habe noch ein Beispiel...
ich wollte "neulich" Kunde des Portals swtor.com werden, dabei geht es im Wesentlichen darum in ein Forum schreiben zu dürfen, weitere Privilegien gibt es dadurch nicht wirklich.
Hätte ich die AGB und Datenschutzbedingungen ausgedruckt wäre ich auf ca. 30 DIN-A4-Seiten gekommen, geschrieben in ermüdendem Juristen-Deutsch mit ebenfalls ermüdenden Wiederholungen. Hinzu kommt noch ein Anhang mit den Datenschutzbestimmungen der Partner... und das waren so um die 20 Partner also ungeprüft nochmal 200 Seiten Text.
Also ich habe vielleicht grob die Hälfte der eigentlichen 30 Seiten gelesen, dann habe ich das Handtuch geworfen und mich entschieden nicht Kunde zu werden. Außerdem wollte ich eigentlich (hab ich nicht) die Betreiber mal anrufen oder anschreiben und bitten mir das in knapperen Worten zu erklären.
Ich hab' schlichtweg keinen Bock mich mit diesem endlosen Geschwafel auseinander zu setzen _nur_ um ein Forum zu benutzen.
Und ja, gegen diese Windmühlen(flügel) will ich kämpfen, en Garde!
Aber im Kontext dieser Diskussion: Was meinst du wie viele Leute diese Klauseln
1. ungelesen abnicken
2. folglich ignorieren
3. ggf. dagegen verstoßen und letztlich
4. einfach hinnehmen, dass sie sanktioniert werden?
Die GPL passt btw. auf ca. 3-4 DIN-A4-Seiten, das kann man sich "mal eben" durchlesen, obwohl in englischer Sprache und auch Juristen-Sprech.
Die BSD-Lizenz passt auf eine Visitenkarte.
Die TOS von Paypal passen in einen Schnellhefter -.-