dedlfix: "Bezahlungsmethoden"

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Tach!

Die Frage nach dem Gebrauch... nun das habe ich erlebt als ich mir die Demo von DieSiedlerII diese neue grafisch aufgepeppte Variante da (weiß nicht mehr wie sie heißt) heruntergeladen hatte und installieren wollte. Wenn man die EULA aufmerksam las wurde die Benutzung der Software untersagt (oder unmöglich gemacht oder so... ich weiß es nicht mehr genau).

Zu welchem Zeitpunkt hast du denn Kenntnis vom Inhalt der EULA erlangt? Sie ist hierzulande nur dann relevant, wenn sie beim Vertragsabschluss bekannt war und Bestandteil des Vertrages wurde. Wenn du sie erst nachher abnicken solltest, ist sie nicht die Bytes wert, die sie verbraucht.

Im Allgemeinen halte ich mich an EULAs, selbst wenn sie rechtswidrige Klauseln enthalten. Daher verzichte ich einfach auf eine Software wenn mir ihre EULA nicht passt. Und zu den wichtigsten/must-have Rechten, die ich gerne hätte gehören eben die Weitergabe der Lizenz sowie die Nutzung der Software.

Im Allgemeinen solltest du dich an die Bedingungen des geschlossenen Vertrages halten und Dinge ignorieren, die erst nachher auftauchen und dir zusätzliche Regeln auferlegen wollen. Das gilt besonders, wenn diese Regeln von irgendwelchen Dritten stammen, mit denen du keinen Vertrag hast. Der Software-Hersteller ist nicht dein Vertragspartner sondern der Händler.

Auch andere Rechte sind mir wichtig, aber eben keine "Pflicht". Dazu gehört aber - wie oben angesprochen - dass ich auf MEINER Hardware verdammt nochmal tun und lassen können/dürfen will was ich will und dazu gehört unter anderem Reverse-Engineering. Ich spreche nicht davon Cracks zu schreiben... naja vielleicht doch (würde ich das überhaupt beherrschen) aber nicht davon diese weiter zu geben. Wenn ich eine Software an meine Bedürfnisse anpassen will, dann möchte ich das auch dürfen, sonst will ich sie gar nicht erst benutzen.

Du darfst alles machen, was zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software beiträgt. Kopiersperren entfernen und andere Änderungen, damit du ein Backup anfertigen kannst, gehört beispielsweise dazu. Ebenso darfst du Korrekturen vornehmen, wenn das Ding fehlerhaft ist. Und das darfst du auch, wenn du statt beim Händler zu kaufen direkt beim Hersteller einen Vertrag eingegangen bist.

Und ebenfalls zu den Rechten, die ich gerne hätte gehört, dass ich die Software nutzen darf, die ich möchte. So untersagen vor allem manche Spiele-Publisher, dass man CD-Emulatoren installiert hat. Sorry gleicher Punkt, was ich auf meiner Hardware mache geht die einen Dreck an! Zumal sie wirklich untersagen (und zuweilen unterbinden) solche Software _installiert_ zu haben, nicht etwa sie zu benutzen (gestartet haben) oder im Zusammenhang mit ihrem Produkt zu benutzen (das Image von deren Datenträger zu mounten).

Hast du mit denen einen wirksamen Vertrag geschlossen? Wenn ja, können sie dir trotzdem nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch untersagen.

Ich habe nicht per se was gegen proprietäre Software, das ist eben ein "anderes" Geschäftsmodell, kein Problem. Aber seit geraumer Zeit wuchern Einschränkungen in den Lizenzen, die ich nicht hinnehmen möchte und wenn ich sie einfach ignorieren, dann merkt der Hersteller davon genau nichts.

Genauso wie er nichts davon merkt, ob du seinen EULAs (ob rechtlich relavant oder nicht) zustimmst oder nicht. Im Zweifelsfall kann er sowieso keinen Vertrag zwischen dir und ihm nachweisen, wenn du beim Händler gekauft hast.

Darüber hinaus kaufe ich manchmal Software im Handel und reklamiere sie mit der Begründung "EULA passt mir nicht und stand außen nicht drauf". Viele Händler diskutieren das erst aus, aber bisher bin ich noch alles wieder los geworden.

Die wissen anscheinend auch nicht, dass Katzen im Sack keine rechtliche Bindung entfalten.

Obige Aussagen sind mein Wissensstand, den ich mir im Laufe der Zeit aus der Presse (vorwiegend heise-News und c't) angelesen habe. Konkrete Quellenangaben (Gesetze, Urteile) dazu habe ich nicht gespeichert.

dedlfix.