Tach!
Zum Anderen will ich dass dieser Dreck nicht mehr in die Lizenzen hinein geschrieben wird. Denn damit werden Benutzer verunsichert, nehmen sich Firmen das Recht heraus Software fern-abzuschalten auf Vermutung hin etc. und ist es nicht nur eine Frage der Zeit bis Gerichte das zumindest berücksichtigen? "Ja, es mag unwirksam sein, aber sie haben dem doch zugestimmt".
Dann hast du eine oder mehrere Ebenen weiter oben sicherlich Chancen, dass solch eine Fehlentscheidung korrigiert wird. Man kann der EULA ja zustimmen, also dem Hersteller zugestehen, dass er das wünschen darf, was er da geschrieben hat. Aber wenn ich keinen Vertrag mit ihm habe, kann auch kein Gericht dort einen Vertrag und damit eine Bindung sehen.
Oder was ist wenn sich die gesetzlichen Bedingungen ändern und entsprechende Vertragsfreiheit erweitert wird?
Na, das glaube ich ja nun nicht. Das wäre schon ziemlich fett, wenn solche vorher nicht sichtbaren Dinge relevant werden würden. Das hätte ein ziemlich hohes Missbrauchspotential, dass sich sowas nicht lange halten wird. Es werden ja schon regelmäßig Bestandteile aus direkten Verträgen kassiert (AGB-Teile), wenn sie unerwartet sind.
Ich möchte also dass so ein Scheiß nicht da drin steht, unabhängig davon ob ich mich daran halten muss oder nicht.
Du kannst auch gegen Windmühlenflügel zu kämpfen versuchen. Es stehen auch sonst noch genügend irrelevante oder so wie sie formuliert sind nicht haltbare Floskeln (z.B. Haftungsausschlussklauseln) an allen möglichen und unmöglichen Stellen (z.B. Webseitenimpressum, Auktionen).
Ich denke du weißt genauso, dass die Sache mit dem Kopiersperren entfernen zumindest doch... heikel ist. Schließlich gibt es ein Gesetz explizit DA gegen.
Schau mal genau hin, beispielsweise die Ausführungen in der Wikipedia zum Kopierschutz. Es ist keine Straftat nach § 108b UrhG, wenn das "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen" dient. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit nach § 111a UrhG.
Fehlerkorrekturen... mhm ja interessant. Aber was wenn es kein Fehler vorliegt, ich die Software aber an meine Anforderungen anpassen will?
Deine Anforderungen weichen dann vermutlich vom bestimmungsgemäßen Gebrauch ab.
Wie gesagt reichen meine Fähigkeiten nicht aus um irgendwo tief in binärem Code was ernsthaft zu verändern, aber... vielleicht ein paar Grafiken austauschen... oder so?
Das ist kein rechtliches Problem. Wenn du so argumentierst, brauchst du der Mehrheit auch keine Manipulationsrechte an Open Source zugestehen.
Wie gesagt, wird durchaus gerne untersagt.
Ja, da gibt es so einige Dinge, die untersagt werden, aber rechtlich oder faktisch unwirksam sind.
Hast du mit denen einen wirksamen Vertrag geschlossen? Wenn ja, können sie dir trotzdem nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch untersagen.
jetzt kommen wir in eine Schleife ^^ können sie nicht? Tun sie aber!
Ja und? Genausogut können sie auch Wahlversprechen geben.
Doch, wenn ich die EULA nicht akzeptiere statt sie zu ignorieren merkt er es daran, dass seine Bilanz 199€ kleiner ausfällt (abzüglich Steuern etc.).
In der Bilanz merken sie das nur, wenn du zusätzlich zum EULA-Verweigern noch den Kaufvertrag mit dem Händler rückgängig machst. Das wird in der Regel klappen, weil sich der Händler nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wird, bei dem vielleicht die Unwirksamkeit der EULA, aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages bestätigt wird.
Darüber hinaus kaufe ich manchmal Software im Handel und reklamiere sie mit der Begründung "EULA passt mir nicht und stand außen nicht drauf". Viele Händler diskutieren das erst aus, aber bisher bin ich noch alles wieder los geworden.
Die wissen anscheinend auch nicht, dass Katzen im Sack keine rechtliche Bindung entfalten.
Du willst sagen es ist kein Reklamationsgrund, weil es nicht wirksam ist?
Das kann ich mir zumindest gut vorstellen.
dedlfix.