Tach!
Wann erkenne ich so eine Ausnahme?
Wieder zu meinem Beispiel. Das der Tabellenname fehlt wäre so eine Ausnahme?
Nein, der Tabellenname ist eine Abhängigkeit. Ohne diesen darf das Objekt gar nicht erstellt werden können (zumindest für einen 0815-Anwendungsfall eines Tabellen- oder Datensatzobjekts). Und es sollte zumindest so eine elementare Prüfung stattfinden, wie das Prüfen auf Leerstring. Dass der Konstruktur das DBMS befragt, ob es die Tabelle gibt, ist unter Umständen nicht unbedingt erforderlich.
Eine Ausnahme wäre, wenn das Statement fehlschlägt, vielleicht weil eine Tabelle mit solchem Namen nicht existiert, keine Berechtigung oder eine Sperre vorliegt - irgend etwas, das abseits der normalen Funktionalität abläuft. Und dieses Abseits kann man nicht pauschal konkretisieren, weil es anwendungsfallabhängig ist.
Das würde jedoch sehr viele Exceptions und Exception Handlings im Programm bedeuten - *Seufz*.
Das ist natürlich. Nicht selten benötigt man mehr Programmierung für das Reagieren auf Ausnahmezustände.
dedlfix.