Tom: was tun, wenn man im Webshop Dinge für Ü18 verkaufen möchte

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Hello,

Ich hätte ja jetzt keine umfassende Antwort erwartet aber zumindest ein paar mehr Tipps, damit ich bevor ich zum Anwalt gehe zumindest schon etwas mehr Ahnung habe.

Dann geh doch erstmal zu deiner zuständigen IHK. Als Betreiber eines Webshops bist Du schließlich gewerbepflichtig und somit dort auch Zwangsmitglied, jedenfalls mWn zur Zeit noch.

Ich habe mit den Fachleuten bei den IHKn immer gute Erfahrungen gemacht, wenn es um erste Tipps und Kontakte ging.

Und dann versuch mal, ein paar Links zu suchen und ihnen zu folgen. "Jugendschutz" wäre ein Stichwort.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html

Alkohol im Internet anzubieten, kann doch eigentlich nicht gegen den Jugendschutz laufen, nur, ihn dann auch auszuliefern. In Läden können Jugendliche den Alkohol schließlich auch sehen und in ihrem Einkaufswagen packen. Nur mit rausnehmen dürfen sie ihn eben nicht.

Aber das ist selbstverständlich wieder nur meine Laienmeinung, die vielleicht den Einen oder Anderen zu einer konkreten Aussage veranlasst ;-P

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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