Lorama: anonyme Dummies

Moin

immer öfter sind Figuren wie diese zu finden.
Sind diese public domain lizenziert und kann die jeder nutzen?

Simple, aber vielfältig :-)

  1. hier der Link zum Beispiel-Bild: http://greatfinds.icrossing.com/wp-content/themes/default/images//web-design-redesign-benefits1.jpg

    1. Om nah hoo pez nyeetz, Lorama!

      hier der Link zum Beispiel-Bild: http://greatfinds.icrossing.com/wp-content/themes/default/images//web-design-redesign-benefits1.jpg

      Und hier das Bild

      Beispiel

      Verwende diese Syntax

      image:URI@alt=alttext, das ganze in eckigen Klammern, ggf. gibt es auch einen Button.

      Matthias

      --
      1/z ist kein Blatt Papier. http://www.billiger-im-urlaub.de/kreis_sw.gif
  2. Sind diese public domain lizenziert und kann die jeder nutzen?

    Frag denjenigen, der sie nutzt oder schau in gängigen Bilddatenbanken bzw. bei Bildagenturen nach.

  3. Sind diese public domain lizenziert und kann die jeder nutzen?

    Zumindest nach dem deutschen Urheberrecht kann man die Frage stellen, ob sie überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Da es kein Foto (Lichtbild) sondern eine Grafik ist, ist es nicht automatisch geschützt, weil es existiert, sondern es ist nur geschützt wenn es Werkscharakter hat. Gern wird von "Schöpfungshöhe" gesprochen.

    Bei dem Beispielbild, könnte ich mir vorstellen, daß es zwar gewisse handwerkliche Fähigkeiten und Arbeit erfordert (welche urheberrechtlich aber irrelevant sind) künstlerisch aber nicht viel dahinter ist. Vielleicht täusche ich mich aber, in jedem Fall ist es eine Frage des Einzelfalls.

    1. Hi!

      Interessant. Wie ist das mit Logos? Nehmen wir erstmal Logos von Fussballvereinen. Meinst eine Zahl oder ein Buchstabe und/oder eine einfache Form. Sowas ist nicht geschuetzt?

      --
      Vergesst Chuck Norris.
      Sponge Bob kann unter Wasser grillen!
      1. Interessant. Wie ist das mit Logos? Nehmen wir erstmal Logos von Fussballvereinen. Meinst eine Zahl oder ein Buchstabe und/oder eine einfache Form. Sowas ist nicht geschuetzt?

        Das Urheberrecht bzw. die Schöpfungshöhe sind hier nicht relevant - hier kommen dann z.B. Markenrechte zum Tragen.

        Interssant sind in diesem Kontext sehr triviale Dinge wie z.B. das One-Logo oder das der deutschen Telekom.

        1. Das ist mir auch klar. Worauf ich hinaus will:

          Ich baue Teamlogos fuer ein Sportspiel. Natuerlich trage ich dafuer keine Marken ein. Jetzt kommt also jemand vorbei, findet eines der Logos ganz toll und benutzt es selbst. Nicht fuer sein Sportspiel-Team, sondern stellt es auf seiner Website zum Download bereit. Das will ich schon nicht.
          Der naechste kommt, findet auch ein Logo ganz toll fuer sein richtiges Sportteam (sagen wir mal Football) und benutzt es einfach. Will ich auch nicht.
          Wieder kommt einer, findet auch ein Logo toll und benutzt das fuer seine neue Verlagsreihe. Verdammt, das will ich noch weniger.

          Laut LX wuerden meine Logos kaum dem Urheberrecht unterstehen und die 3 Jungs koennten das machen, ohne, dass ich Einfluss drauf haette. Die beiden letzten koennten das sogar als Markenzeichen anmelden und haetten ploetzlich Rechte dran?!

          --
          Vergesst Chuck Norris.
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          1. Das ist mir auch klar. Worauf ich hinaus will:

            Will ich auch nicht.
            Verdammt, das will ich noch weniger.

            Pech, woran man keine Rechte hat, daran hat man keine Rechte.
            Es kähme noch ein Leistungsschutzrecht in Frage, nachdem das Produkt der Leistung (da kommt es nicht auf Schöpfungshöhe an) zumindest davor geschützt ist, 1:1 von einem Wettbewerber übernommen zu werden. Das gilt aber schon nicht mehr, wenn A es für B anfertigt und C es übernimmt und nur B und C Wettbewerber sind, nicht aber A und C.

            Laut LX

            Wir sind keine Sokenpuppen. Oder geht es um Erkenntnisse/Aussagen aus einem anderen Thread.

            Die beiden letzten koennten das sogar als Markenzeichen anmelden und haetten ploetzlich Rechte dran?!

            Markenrechte, was dich kaum einschränken dürfte.

            1. Will ich auch nicht.
              Verdammt, das will ich noch weniger.

              Pech, woran man keine Rechte hat, daran hat man keine Rechte.

              Ich habe also keine Rechte an meinem eigenen Werk, ausser irgendwer bestimmt, es sei künstlerisch wertvoll?

              Es kähme noch ein Leistungsschutzrecht in Frage, nachdem das Produkt der Leistung (da kommt es nicht auf Schöpfungshöhe an) zumindest davor geschützt ist, 1:1 von einem Wettbewerber übernommen zu werden. Das gilt aber schon nicht mehr, wenn A es für B anfertigt und C es übernimmt und nur B und C Wettbewerber sind, nicht aber A und C.

              Laut LX

              Wir sind keine Sokenpuppen. Oder geht es um Erkenntnisse/Aussagen aus einem anderen Thread.

              Ach. Lauter Xe alles das gleiche.

              Die beiden letzten koennten das sogar als Markenzeichen anmelden und haetten ploetzlich Rechte dran?!

              Markenrechte, was dich kaum einschränken dürfte.

              Natürlich. Weil ich durchaus Motive verwende, die ich eventuell selbst mal als Marke benutzen will. Und hätte ich weiterhin das Recht meine Grafiken z.B. zu verkaufen?

              Irgendwie will mir das nicht in den Kopf. Dann könnte ich mich also genauso bei jedem Bedienen, der nur einfache Sachen macht? Es erstellt also A ein Logo für B und ich finde das und nehms auch? Umsonst?

              --
              Vergesst Chuck Norris.
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              1. Ich habe also keine Rechte an meinem eigenen Werk, ausser irgendwer bestimmt, es sei künstlerisch wertvoll?

                So ungefähr, ja. Wobei die Rechte ggf. mit der Schaffung entstehen und nicht erst ab dem Zeitpunkt an dem _festgestellt_ wird, daß, aufgrund der Beschaffenheit bzw. des Schöpfungsakts, Rechte bestehen. Die Bedingung "künstlerisch wertvoll" ist auch sehr verkürzt.

                Markenrechte, was dich kaum einschränken dürfte.

                Natürlich. Weil ich durchaus Motive verwende, die ich eventuell selbst mal als Marke benutzen will.

                Wenn ich das richtig sehe, schränkt dich das in deinen Rechten nicht ein, weil Du vor deiner Anmeldung keine Markenrechte hattest. Es schränkt dich aber ggf. in deinen Möglichkeiten ein. So ist das nun mal im Markenrecht, dort kommt es auf die Anmeldung an. Wobei ich nicht verschweigen will, daß durch Benutzung von Zeichen im geschäftlichen Verkehr ein dem Markenrecht gleichartiger Schutz entstehen kann, auch ohne Anmeldung. Der Punkt ist aber, wer sich den Schutz (zuerst) schafft hat das Recht. Ich vermute auch, ein Richter würde berücksichtigen, daß der Markeninhaber durch die Nutzung einer fremden Grafik (wenn auch rechtefrei) das Risiko der üblichen sonstigen Nutzung der Grafik eingegangen ist und es deshalb auch zu tragen hat.

                Und hätte ich weiterhin das Recht meine Grafiken z.B. zu verkaufen?

                Das Recht? Zumindest die Freiheit, ja, denn das Verkaufen der Grafiken kann ohne weiteres schwer gegen Markenrecht verstoßen. Wenn es doch gegen Markenrechte verstoßen würde, könnte durch das "weiterhin" auch eine Löschung der Makre in Frage kommen, weil Du das Zeichen schon vorher in der Weise verwendet hast für die sich später jemand anderes eine Marke eintragen lassen hat.

                Das ganze ist aber schon ganz schön diffizil und so viel Ahnung habe ich auch wieder nicht.

                Irgendwie will mir das nicht in den Kopf. Dann könnte ich mich also genauso bei jedem Bedienen, der nur einfache Sachen macht? Es erstellt also A ein Logo für B und ich finde das und nehms auch? Umsonst?

                Weitgehend ja. ("Sachen" sind im Recht aber körperlich, Diebstahl bleibt selbstverständlich Diebstahl.)

                Ein paar Dinge gibt es aber schon wo sozusagen der finanzielle oder arbeitsmäßige Aufwand oder die schöpferische Leistung mit geringer qualitative Bewertung geschützt wird, wie z.B. bei Datenbanken oder sinngemäß bei Lichtbildern oder bei Computerprogrammen, wobei der Schutz häufig geringer ist als bei Werken.

                1. Vielen Dank erstmal!
                  Ich koennt kotzen. Ich kann also nichtmal meine eigenen Grafiken schuetzen, ausser sie niemandem zu zeigen.

                  Schoen ist natuerlich auch, dass ich, so interpretiere ich das, auch jede Grafik, mit der ich nix zu tun habe, benutzen und das Ergebnis veroeffentlichen kann.

                  Ich versteh nur nicht, warum da keine Schoepfungshoehe sein soll. Wenns jeder koennte, wuerds jeder selbst mchen und sich nciht an mich wenden.

                  Auch verstehe ich dann noch nicht ganz wo sich Comics/Comiczeichnungn bewegen. Die sind ja jetzt erst dabei als Kunst gelten zu duerfen.

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                  Vergesst Chuck Norris.
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                  1. Auch verstehe ich dann noch nicht ganz wo sich Comics/Comiczeichnungn bewegen. Die sind ja jetzt erst dabei als Kunst gelten zu duerfen.

                    Wie ich schon sagte "Kunst" als Ergebnis ist da zu einschränkend. Die Intentionen des Künstlers und die Art wie etwas geschaffen wird, kann durchaus eine Rolle spielen und die Latte hängt auch nicht ewig weit hoch. Und was irgendwelche Kunstkritiker die Fans des Barock sind über Comics sagen, ist auch nicht der Maßstab. Aber eine "wirklich toll" aussehende Grafik kann das Ergebis von ein paar Klicks auf Werkzeuge eines Bildbearbeitungsprogramm sein, sowas wird vom Urheberrecht nicht unter Schutz gestellt.

                    Comics/Comiczeichnungn ... Die sind ja jetzt erst dabei als Kunst gelten zu duerfen.

                    Ach was, ein Urteil von 1993 (und das wäre Jahre vorher sicher auch schon so entsieden wurden):
                    http://www.infodocc.info/urheberrecht/urteile-e/article/37bgh-urheberrechtlicher-schutz-von-comic-und-cartoonfiguren-asterix.html

                  2. Ich möchte auch noch anmerken, daß am "unteren Ende" der Schutzfähigkeit ein beinahe fließender Übergang ist, wo geringe Änderungen eines gerade noch geschützten Werkes zu einer genehmigungsfreihen Bearbeitung, d.h. korrekt freie Benutzung, führen können.

                    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
                    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

                    Ich koennt kotzen. Ich kann also nichtmal meine eigenen Grafiken schuetzen, ausser sie niemandem zu zeigen.

                    Du siehst das vermutlich aus einem zu engen Blickwinkel. Es hat doch niemand was davon, jeden kleinen Scheiß immer wieder selbst zu machen.

                    Schoen ist natuerlich auch, dass ich, so interpretiere ich das, auch jede Grafik, mit der ich nix zu tun habe, benutzen und das Ergebnis veroeffentlichen kann.

                    Siehste ("jede" stimmt aber nicht).

                    PS.: Ich habe noch einen sehr zum Thema passenden Artikel gefunden
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsgrafik

      2. Interessant. Wie ist das mit Logos? ... Sowas ist nicht geschuetzt?

        Das Urheberrecht kennt keine Logos in Abgrenzung zu Grafiken. Fotos (Lichtbilder und ähnliches) sind immer geschützt, weil §72 das so sagt, für Grafiken gilt das nicht. Damit Grafiken nach dem Urheberrecht geschützt sind, muß es sich um Werke im Sinne des Urheberrechts handeln, also schöpferich nicht trivial.

        Da es hier um digitale Medien geht, unter Grafik ist hier alles zu verstehen, was eine Bilddatei aber kein (Digital-)Foto ist. Fotos denen ihr Charakter als Foto durch Bildbearbeitung (beispielsweise durch die Anwendung eines "Relief-Filter") genommen wird, zählen ab dann auch als Grafik.

    2. Hallo,

      Sind diese public domain lizenziert und kann die jeder nutzen?
      Bei dem Beispielbild, könnte ich mir vorstellen, daß es zwar gewisse handwerkliche Fähigkeiten und Arbeit erfordert (welche urheberrechtlich aber irrelevant sind) künstlerisch aber nicht viel dahinter ist.

      das ist sicher Einschätzungssache; ich halte das verlinkte Beispielbild nämlich für künstlerisch sehr anspruchsvoll und würde ihm ohne weiteres die nötige Schöpfungshöhe zuschreiben. Denn da stimmen die Proportionen, da stimmt die Anatomie, die Perspektive, die Licht- und Schatteneffekte.
      Ich würde das jedenfalls bei weitem nicht so überzeugend hinkriegen.

      So long,
       Martin

      --
      Ich wollt', ich wär ein Teppich.
      Dann könnte ich morgens liegenbleiben.
      Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
      1. Um das klrazustellen, das Bild ist für mich alles andere als eindeutig kein Werk.

        das ist sicher Einschätzungssache; ich halte das verlinkte Beispielbild nämlich für künstlerisch sehr anspruchsvoll und würde ihm ohne weiteres die nötige Schöpfungshöhe zuschreiben. Denn da stimmen die Proportionen, da stimmt die Anatomie, die Perspektive, die Licht- und Schatteneffekte.

        Proportion und Anatomie stimmt in Bezug auf was? Jedenfalls nicht in Bezug auf einen Menschen. Ich sehe darin aber kein Argument dafür oder dagegen. Was Perspektive und die Licht- und Schatteneffekte angeht, das könnte durchaus sein, es sieht aber stark danach aus, als ob da ein 3d-Render-Programm benutzt wurde.

        Ich würde das jedenfalls bei weitem nicht so überzeugend hinkriegen.

        Ich auch nicht, außer mit 3d-Render-Programm. Die Programme bieten zum Teil Grundformen und Werkzuge zur Verschmelzung, noch ein Stück gerückt und alles sieht harmonisch aus. Es könnte einfachste Handarbeit sein so wie es aussieht.