Ich habe also keine Rechte an meinem eigenen Werk, ausser irgendwer bestimmt, es sei künstlerisch wertvoll?
So ungefähr, ja. Wobei die Rechte ggf. mit der Schaffung entstehen und nicht erst ab dem Zeitpunkt an dem _festgestellt_ wird, daß, aufgrund der Beschaffenheit bzw. des Schöpfungsakts, Rechte bestehen. Die Bedingung "künstlerisch wertvoll" ist auch sehr verkürzt.
Markenrechte, was dich kaum einschränken dürfte.
Natürlich. Weil ich durchaus Motive verwende, die ich eventuell selbst mal als Marke benutzen will.
Wenn ich das richtig sehe, schränkt dich das in deinen Rechten nicht ein, weil Du vor deiner Anmeldung keine Markenrechte hattest. Es schränkt dich aber ggf. in deinen Möglichkeiten ein. So ist das nun mal im Markenrecht, dort kommt es auf die Anmeldung an. Wobei ich nicht verschweigen will, daß durch Benutzung von Zeichen im geschäftlichen Verkehr ein dem Markenrecht gleichartiger Schutz entstehen kann, auch ohne Anmeldung. Der Punkt ist aber, wer sich den Schutz (zuerst) schafft hat das Recht. Ich vermute auch, ein Richter würde berücksichtigen, daß der Markeninhaber durch die Nutzung einer fremden Grafik (wenn auch rechtefrei) das Risiko der üblichen sonstigen Nutzung der Grafik eingegangen ist und es deshalb auch zu tragen hat.
Und hätte ich weiterhin das Recht meine Grafiken z.B. zu verkaufen?
Das Recht? Zumindest die Freiheit, ja, denn das Verkaufen der Grafiken kann ohne weiteres schwer gegen Markenrecht verstoßen. Wenn es doch gegen Markenrechte verstoßen würde, könnte durch das "weiterhin" auch eine Löschung der Makre in Frage kommen, weil Du das Zeichen schon vorher in der Weise verwendet hast für die sich später jemand anderes eine Marke eintragen lassen hat.
Das ganze ist aber schon ganz schön diffizil und so viel Ahnung habe ich auch wieder nicht.
Irgendwie will mir das nicht in den Kopf. Dann könnte ich mich also genauso bei jedem Bedienen, der nur einfache Sachen macht? Es erstellt also A ein Logo für B und ich finde das und nehms auch? Umsonst?
Weitgehend ja. ("Sachen" sind im Recht aber körperlich, Diebstahl bleibt selbstverständlich Diebstahl.)
Ein paar Dinge gibt es aber schon wo sozusagen der finanzielle oder arbeitsmäßige Aufwand oder die schöpferische Leistung mit geringer qualitative Bewertung geschützt wird, wie z.B. bei Datenbanken oder sinngemäß bei Lichtbildern oder bei Computerprogrammen, wobei der Schutz häufig geringer ist als bei Werken.