Marty: Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

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ähnliche Ratschläge habe ich von der IHK erhalten. Ich habe die Details nicht ganz verstanden, aber AFAIR war das Argument, dass sich die Höhe des Arbeitslosengelds, wenn man es denn in Anspruch nimmt, nach dem letzten Einkommen richtet.

Hmmm... das stimmt so wohl nicht. Laut diesem Artikel gilt für die Höhe folgendes:

"Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, sofern der arbeitslose Selbständige in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 150 Tage einen festen Lohn bekommen hat. Die gute Nachricht ist, dass das fiktive Entgelt deutlich höher als das reale Einkommen als Selbständiger sein kann, weil es sich nach dem Ausbildungsstand richtet. So bekommen arbeitslose Selbständige mit einem Hochschulabschluss 1266 Euro in den alten und 1131,60 Euro in den neuen Bundesländern."

Das scheint sich also eher nach der Qualifikation zu richten.

Trotzdem Danke und viele Grüße

Marty