@@ottogal:
nuqneH
Sein Versuch, die Angabe 12.48 am als irreführend zu beanstanden und eine Umbuchung auf den nächsten Flug der gleichen Airline zu bekommen, scheiterte daran, dass die Schreibweise 12.48 am nur auf dem Online-Ticket des Anbieters verwendet wurde, nicht jedoch auf den Websites der Airline...
War das irgendein Inlandflug? Im internationalen Luftverkehr ist es wohl eine Frechheit der Airline, irgendein lokales Zeitformat zu verwenden und dem Kunden aufzubürden, sich im Internet weitere Informationen zu beschaffen, die über die auf dem Ticket stehenden hinausgehen.
Hat sich dein Bekannter Rat vom Anwalt oder Verbraucherschutzzentrale geholt oder sich mit der Info „nichts zu machen“ von der Airline abspeisen lassen?
Qapla'
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Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler. Und einfacher.
(Mark Twain)
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