Texter mit x: Filmchen verkaufen (lassen)

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Also zum Beispiel Gewerbeschein ist schon mal ein gutes Stichwort. Welche Art Gewerbe müsste das sein?

Da der Vertrieb nicht durch dich vorgenommen wird, benötigst Du vielleicht kein Gewerbeschein. Rein künstlerich tätig sein kann man auch als Selbstständiger, vermutlich wird dabei an das "Künstlerische" eine geringere Anforderung gestellt als im UrhG an ein Werk.