Dein Kernproblem steckt im Urheberrecht nebst Recht am eigenen Bild sowie Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Wenn Du dich da nicht vernünftig beraten lässt, wird es in DE teuer für dich werden.
Die Darsteller müssen entweder fest angestellt und tariflich entlohnt werden (tatsächlich!) oder aber eine "angemessene Vergütung" erhalten haben (nicht nur vereinbart), damit eine Rechtsübertragung wirksam wird oder sie müssen Miturheber einer Urhebergemeinschaft sein.
Ich denke Du schießt über das Ziel hinaus und wirfst ein paar Sachen durcheinander. Ich halte es schon für fraglich, ob hier ein Werk entsteht und ob die Darsteller ausübende Künstler im Sinne der UrhG sind.
Was die Angemessene Vergütung angeht:
Eine angemessene Vergütung für die Übertragung von Nutzungsrechten am Werk ist vorgeschrieben, die Übertragung wird aber nicht nichtig, wenn das nicht passiert. Andersrum wird ein Schuh draus, für die Übertragung steht dem Urheber eine angemessene Vergütung zu, wäre die Übertragung nicht wirksam stände dem Urheber auch keine Vergütung zu, das soll nicht passieren.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
Ein Darsteller ist aber noch lange kein (Mit-)Urheber.
Für den Ausübenden Künstler (wenn er den einer ist) steht eine angemessene Vergütung unter anderem bei einer öffentlichen Zugänglichmachung zu, welche hier vorliegen würde.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001801377
Für die Genehmigung bezüglich des Rechts am eigenen Bild ist überhaupt keine Vergütung vorgeschrieben. Findet aber eine Vergütung für die Aufnahmen statt (welche nicht angemessen sein muß) ist im Zweifelsfall von einer Einwilligung auszugehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Für alles an Persönlichkeitsrechten darüber hinaus sollte es ausreichend sein, wenn die Darsteller vorher wissen, was genau mit den Aufnahmen passieren soll, sprich sie werden verbreitet bzw. öffentlich zugänglich gemacht und in welchem Kontext das passiert also auf einer Art "Fetisch-Seite".
... oder sie müssen Miturheber einer Urhebergemeinschaft sein.
Dafür müssen sie aber nach in DE üblicher Rechtsauffassung nachweislich Gesellschaftsanteile gezeichnet und eingezahlt haben.
Wo hast Du das her? Eine Urheberrechtsgemeinschaft entsteht durch gemeinschaftliches Schaffen eines Werkes. Oder was verstehst Du unter einer Urhebergemeinschaft?