Hello,
Wenn es das Urheberrecht berührt, wäre ein solcher Vertrag gesetzlich ausgeschlossen! Und das hat seinen Grund gerade bei solchen Leuten, die Andere kostenlos für sich arbeiten lassen wollen.
Was bedeutet der erste Satz?
Dass das Ganze sehr kompliziert für dich wird, wenn das Urheberrecht berührt wird. Das ist auch kaum auszuschließen. Die Ausnahmetatbestände sind klar im Gesetz geregelt.
Fang am besten mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild an zu lesen.
Da lese ich momentan in verschiedenen Fotoforen was anderes. Manche bezahlen sozusagen ihre Models nur in dem sie ihnen die Bilder mitgeben. Und von Mindestgage steht da auch nirgends etwas.
Das regelt das Urheberrecht. Wenn das Werk einzig in der Ablichtung des Abgebildeten besteht und auf Bestellung des Abgebildeten erstellt wird, hast Du zwar das Urheberrecht an dem Werk, aber er/sie immer noch die das Bestimmungsrecht über die jederzeit widerrufbare mögliche Verwendung. Ausnahme: derjenige wurde dafür (angemessen) bezahlt. Da sagt das Urheberrecht an einer anderen Stelle: mindestens "tariflich".
Wär mir recht wenn du mir sagst woher du diese Infos hast.
Aus den Gesetzestexten, die man mir oft genug vorgelegt hat, wenn ich etwas falsch gemacht habe...
Du solltest die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, nur weil Andere das auch tun.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg