Hello,
Für die Genehmigung bezüglich des Rechts am eigenen Bild ist überhaupt keine Vergütung vorgeschrieben.
... soweit wes sich um ein "einfaches Nutzungsrecht" handelt!
Findet aber eine Vergütung für die Aufnahmen statt (welche nicht angemessen sein muß) ist im Zweifelsfall von einer Einwilligung auszugehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Auch das gilt nur für ein "einfaches Nutzungsrecht".
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg