Texter mit x: Filmchen verkaufen (lassen)

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Für die Genehmigung bezüglich des Rechts am eigenen Bild ist überhaupt keine Vergütung vorgeschrieben.

... soweit wes sich um ein "einfaches Nutzungsrecht" handelt!

Findet aber eine Vergütung für die Aufnahmen statt (welche nicht angemessen sein muß) ist im Zweifelsfall von einer Einwilligung auszugehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Auch das gilt nur für ein "einfaches Nutzungsrecht".

"Einfaches Nutzungsrecht ist mir in Bezug auf KunstUrhG bzw. Persönlichkeitsrecht nicht geläufig. Im UrhG bedeutet einfaches Nutzungsrecht, daß der Einwilligende auch noch anderen die Einwilligung erteilen kann - was solls.