Ein Interessierter: Filmchen verkaufen (lassen)

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Die Darsteller müssen entweder fest angestellt und tariflich entlohnt werden (tatsächlich!) oder aber eine "angemessene Vergütung" erhalten haben (nicht nur vereinbart), damit eine Rechtsübertragung wirksam wird oder sie müssen Miturheber einer Urhebergemeinschaft sein. Dafür müssen sie aber nach in DE üblicher Rechtsauffassung nachweislich Gesellschaftsanteile gezeichnet und eingezahlt haben.

Die würden schon was dafür bekommen. Nur wie viel genau weiß ich nicht.
Dass ich eine Zusicherung brauche dass ich die Bilder verwenden darf ist mir schon klar. Hängt das wirklich an einem bestimmten Betrag?
Hast du da nähere Infos?
Anstellen kann ich ja kaum jemand für 1-2 Stunden Bilder machen. Und Geschäftsanteile, also hier gehts um einen Einmann Nebenerwerb......

Man wird die Darsteller nicht mal erkennen können, ich glaube nicht dass jemand das wollte.