Texter mit x: Filmchen verkaufen (lassen)

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... Ohne dass die Bezahlung vorgeschrieben ist.

Wenn es das Urheberrecht berührt, wäre ein solcher Vertrag gesetzlich ausgeschlossen! Und das hat seinen Grund gerade bei solchen Leuten, die Andere kostenlos für sich arbeiten lassen wollen.

Das stimmt nicht, siehe oben. Der Vertrag ist wirksam, nur Klauseln über nicht angemessene Vergütung (so eine vorgeschrieben ist) sind unwirksam.