Hello,
... Ohne dass die Bezahlung vorgeschrieben ist.
Wenn es das Urheberrecht berührt, wäre ein solcher Vertrag gesetzlich ausgeschlossen! Und das hat seinen Grund gerade bei solchen Leuten, die Andere kostenlos für sich arbeiten lassen wollen.
Das stimmt nicht, siehe oben. Der Vertrag ist wirksam, nur Klauseln über nicht angemessene Vergütung (so eine vorgeschrieben ist) sind unwirksam.
Eine nicht erfolgte oder nicht angemessen erfolgte Vergütung führt regelmäßig zur Üngültigkeit des Vertrages über die Nutzungsrechte, bzw. kann der Rechteinhaber diesen als ungültig erklären.
Ob der Vertrag auch ohne Antrag nichtig oder ungültig (nicht erfüllt) wird, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist.
Ich kenne jedoch genügend Fälle, wo er es auf Antrag wurde - Es musste also Klage eingereicht oder Anzeige mit Strafantrag (z.B. wegen "Lohnunterschlagung") erstattet werden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg