Texter mit x: Filmchen verkaufen (lassen)

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Dass das Ganze sehr kompliziert für dich wird, wenn das Urheberrecht berührt wird. Das ist auch kaum auszuschließen. Die Ausnahmetatbestände sind klar im Gesetz geregelt.

Fang am besten mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild an zu lesen.

Recht am eingenen Bild = KunstUrhG != UrhG

Das regelt das Urheberrecht. Wenn das Werk einzig in der Ablichtung des Abgebildeten besteht und auf Bestellung des Abgebildeten erstellt wird ...

Was hir nicht der Fall ist.

, hast Du zwar das Urheberrecht an dem Werk, aber er/sie immer noch die das Bestimmungsrecht über die jederzeit widerrufbare mögliche Verwendung.Ausnahme: derjenige wurde dafür (angemessen) bezahlt. Da sagt das Urheberrecht an einer anderen Stelle: mindestens "tariflich".

..., hast Du zwar das Urheberrecht an dem Werk, aber er/sie immer noch die das Bestimmungsrecht über die jederzeit widerrufbare mögliche Verwendung.Ausnahme: derjenige wurde dafür (angemessen) bezahlt. Da sagt das Urheberrecht an einer anderen Stelle: mindestens "tariflich".

Quelle?

Wär mir recht wenn du mir sagst woher du diese Infos hast.

Aus den Gesetzestexten, die man mir oft genug vorgelegt hat, wenn ich etwas falsch gemacht habe...

Vorgelegt von "Rechtsverdrehern"?