Alex: Filmchen verkaufen (lassen)

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Hi,

Aus den Gesetzestexten, die man mir oft genug vorgelegt hat, wenn ich etwas falsch gemacht habe...

Gibt doch mal die konkreten Normen an.

Ich kann absolut nicht glauben, dass du da Recht hast.

MEiner Meinung richtet sich das Ganze nach § 22 KUG, sofern alleine unser Threadersteller Urheber ist.

Dort steht u.a. "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt." Aus der Auslegung dieses Satzes ergibt sich für mich glasklar, dass eine Einwilligung auch ohne Entlohnung möglich ist.

Das was du meinst sind glaube ich eher die Verträge mit Urhebern, wo Urheber mit einem kleinen Betrag abgespeist werden sollen und der Lizenznehmer sich dann dumm und dämlich verdient. Da gibt es gute Schutzmechanismen für den Urheber. Das macht aber (oft) auch den Vertrag nicht nichtig sondern gewährt dem Urheber nur einen weiteren Anspruch.

Hier könnte es wegen §138 BGB (sittenwidrigkeit) oder aus dem AGB-Recht Probleme geben. Die kann man aber durch faire Vertragsgestaltung umgehen.

Gruß
Alex