Hi,
Es ist aber im Regelfall keine einseitige Kommerzialisierung zulässig. Der Abgelbildete hat jederzeit das Widerufsrecht, wwenn nicht einer der genannten Ausnahmetatbestände erfüllt wird. Das ist Rechtspraxis.
Als ich das letzte Mal Kommentare (= juristische Literatur) zum KUG gelesen habe, könnte ich schwören, dass da drinnen stand, dass die Einwilligung vielfach unwiderruflich bzw. an das jeweilige Vertragsverhältnis gekoppelt ist.
(Selbst im Datenschutzrecht gibt es [angesehene] Leute, die von Fällen ausgehen, in denen eine datenschutzrechtliche Einwilligung unwiderruflich ist.)
Es ist auch müßig, hier darüber zu diskutieren, was alles warum passieren könnte oder nicht passieren dürfte. Wenn der OP die Unterlassungsanordnung (Einstweilige Verfügung) nebst Kostenrechnung im Haus hat, dann muss er innerhalb weniger Minuten (Ok, 3-4 Tagen) genau wissen, on und wie er sich dagegen wehrt oder obn er lieber zahlt und die Schnauze hält oder einen Vergelich anstrebt, bevor es noch teurer wird.
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Das ist stimmt. Es sollte auch in die Planung einfließen. Aber erstmal sollte es um die Frage gehen, was wirklich Recht/Unrecht ist.
Mich hat das schon mehrfach ein paar Hundert Euro gekostet. Und ich habe ganz gewiss keine zweifelhaften Fotos von den Betroffenen gemacht. Meistens war einfach nur das "öffentliche Interesse" nicht klar genug erkennbar, also der Bezug zu einer Versammlung, einer öffentlichen Veranstaltung o.ä.
Hat es dich dieses Geld gekostet, weil der andere wirklich Recht hatte? Weil Gerichte falsch entschieden haben? Weil du kein Geld/Lust/Zeit hattest, für dein Recht vernünftig zu kämpfen?
Das würde mich sehr interessieren.
Gruß
Alex