Das wäre wenigstens ein Argument, hat aber mit der ursprünglichen Behauptung, man solle pauschal der DIN folgen habe, weil diese normativ sei, nichts zu tun.
In der Wikipedia steht folgendes:
"Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird."
Gestern hatte ich keine Beispiele - aber wenn man sich die deutsche Straßenverkehrsordnung ansieht, findet man massenhaft Beispiele, das DIN sehrwohl an vielen Ecken und Enden verbindlich sind.
Ein Beispiel ist z.B. § 35h - ein Verbandskasten gemäß DIN 13164 ist mitzuführen.
In der Allgemeinen Geschäftsordnung für den Freistaat Bayern wird die DIN 5008 mehrfach zur Anwendung gebracht - wenn das nicht normativ ist, weiß ich es auch nicht.