Moin!
Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.
Das heißt also, die Höhe des Gehalts soll sich auch danach richten, wie schnell der Arbeitnehmer wieder kündigt? Wenn er schnell kündigt, gibts von vornherein weniger?
Was heißt "soll". Es ist so. Dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen liegt auch daran, dass sie Kinder kriegen können. Würden die den Unternehmen schriftlich versichern, dass sie keine Kinderkriegen und für einen möglichen Vertragsbruch eine Kaution hinterlegen, würde der Unterschied bestimmt viel geringer werden.
Du erzählst in diesem Punkt Blödsinn.
Frauen verdienen in jedem Job grundsätzlich dasselbe, wie Männer. Das Problem ist lediglich, dass sie zur Kindererziehung irgendwann mal Pause mit der Karriere machen
Das ist _einer_ der vielen Punkte. Und ein Problem würde ich das erstmal auch nicht nennen.
Frauen verdienen also nicht weniger, wenn sie ins Berufsleben einsteigen, weil sie ja Kinder kriegen könnten. Eine derartige offensichtliche Ungleichbehandlung wäre schon lange vor Gericht gekommen.
Versuch das mal nachzuweisen... ;)
Ich finde es halt extrem problematisch, wenn man selbst versucht zu ermitteln, was die eigene Arbeitsleistung wert ist, und dann kommen da solche abwegigen Überlegungen mit rein. Auf diese Weise verkauft man sich leicht unter Wert - und zu verschenken hat doch niemand was.
Man soll sich ja auch nicht unter Wert verkaufen, nur weil man keine Familie hat oder eine Frau ist.
Und ja, wieso nicht? Warum sollten AN und AG nicht vertraglich vereinbaren können, dass der AN nicht das Unternehmen wechselt oder ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss?
Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag eine Konkurrenzausschlussklausel zu vereinbaren. Die hat allerdings gewisse rechtliche Bedingungen, denn grundsätzlich kann man sich seine Jobs frei aussuchen. So eine Klausel darf also nicht dazu führen, dass man nach diesem Arbeitsvertrag erst mal gar keinen anderen Job annehmen kann.
Ich weiß, dass es rechtlich kaum möglich ist. Genauso wie Frauen zu ihrem Schwangerschaftsstatus lügen dürfen. Das hat eben gute und schlechte Seiten.
Nach meiner Erfahrung ist es für den Arbeitgeber aber viel leichter, den Mitarbeiter zu behalten, wenn er a) vernünftig bezahlt (was wieder zum Eingangspunkt führt: Warum soll ein lediger Mitarbeiter für die gleiche Arbeit weniger kriegen, als ein Verheirateter mit Kindern) und b) ein vernünftiges Arbeitsumfeld schafft, in dem man gerne arbeitet.
Wenn aber die neue (oder bereits länger vorhandene) Freundin unbedingt will, dass man in ihre Stadt zieht und man da auch vergleichbare Arbeitsangebote kriegt?
Unternehmen, die mit Konkurrenzausschlussklauseln die Betriebstreue forcieren müssen, wären mir suspekt.
Es hat seinen Grund, dass z.B. bei dualen Studiengängen die Studenten sich dann auch verpflichten für eine gewisse Zeit für das Unternehmen zu arbeiten.