T-Rex: Vorschlag Gehalt - neuer Job / Selbstständigkeit

Moin,

da ich mich immer mal wieder wo anders bewerbe (man darf ja nicht stehen bleiben und muss die Augen nach besseren möglichkeiten offen halten) ist es jetzt passiert, dass mir eine sehr interessante Stelle angeboten wurde.

Meine Entwicklertätigkeiten würde ich bei der Stelle beim Kunden vor Ort durch führen. Laut angaben des Interessenten, würde ich demnach alle 2 Monate einen anderen Kunden betreuen und wäre somit in einer anderen Stadt. Soll aber keine Zeitarbeitstätigkeit sein.

Meine Gehaltsvorstellung als reiner Entwickler wären 40.000 Euro im Jahr. Als gelernter Fachinformatiker und mit ca. 6 Jahren Berufserfahrung als Webentwickler hat man mir auch schon versichert dass dies ein reale Gehaltsvorstellung sei.
Nur ist der Stress ja jetzt ein klein wenig mehr. Ich bin wie gesagt alle 2 Monate bei einem anderen Kunden und kann mir somit keine Freunde aufbauen. Wohnung bzw. Pension würde mir vom Arbeitsgeber gestellt werden, Fahrten sowieso. Jetzt überlege ich was ich realistisch mehr verlangen könnte? Sind 50.000 € überzogen?

Desweiteren hab ich jetzt ein kleines Gewerbe und möchte nebenbei noch ein paar Euro verdienen. Selbstverständlich hab ich keinerlei Image oder Namen so das sich gleich mit 150 Euro die Stunde anfangen kann :D. Wie sieht da ein realistischer Stundensatz aus für Quasi Neu-Selbstständige mit Berufserfahrung? Ich hab da an 40-50 Euro gedacht. Brutto natürlich.
(wenn gewünscht ist, dass ich hierfür ein neues Thema eröffne kann ich dies gerne machen)

Wäre für eure Gedanken sehr dankbar!

Gruß
Millionär (der kreativen Grußsprüche)
T-Rex

  1. hi,

    Ich hab da an 40-50 Euro gedacht. Brutto natürlich.

    was meinst du mit "Brutto natürlich". Natürlich zzgl. MwSt., also "netto" würde ich sagen, falls du MwSt. erheben musst. Brutto natürlich, weil vor Steuern, aber das hängt ja von der Verdiensthöhe insgesamt ab, wie hoch die sind.

    Irgendwann hatten wir hier mal so einen Thread, da hieß es, es kommt sehr auf die Lage an. Berlin sucht Entwickler, ich meine mal was von Tagessätzen in Höhe von 450,- - 500,- gehört zu haben.

    40TSD/Jahr mit der Flexibilität, ich springe jetzt zu Deiner Festanstellung, finde ich übrigens nicht so besonders hoch. Wenn es geht, lasse Dir doch von denen erstmal ein Angebot machen und versuche dann, ob sie 20% mehr zahlen würden...; zudem wirs Du u.U. garkeine Zeit mehr für Nebenjobs haben. Und auch Überstundenregelungen könnten ganz unangenehm interessant werden ...;

    mfg

    tami

  2. Hallo,

    Meine Gehaltsvorstellung als reiner Entwickler wären 40.000 Euro im Jahr.

    fuer eine 35Std.-Woche und 30Tage Urlaub mit geregelten 7std.Tag ist das okay, wenn Du nicht verh. bist und keine Kinder hast.

    Deine Nebentaetigkeit wuerde ich immer als Festpreis abrechenen.

    Ulli

    1. Moin!

      Meine Gehaltsvorstellung als reiner Entwickler wären 40.000 Euro im Jahr.

      fuer eine 35Std.-Woche und 30Tage Urlaub mit geregelten 7std.Tag ist das okay, wenn Du nicht verh. bist und keine Kinder hast.

      Jetzt stellt sich mir die Frage, warum die Entlohnung für eine Tätigkeit von vollkommen tätigkeitsfremden Faktoren wie Familienstand und Nachkommen abhängen sollte.

      - Sven Rautenberg

      1. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum die Entlohnung für eine Tätigkeit von vollkommen tätigkeitsfremden Faktoren wie Familienstand und Nachkommen abhängen sollte.

        Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.

        1. Moin!

          Jetzt stellt sich mir die Frage, warum die Entlohnung für eine Tätigkeit von vollkommen tätigkeitsfremden Faktoren wie Familienstand und Nachkommen abhängen sollte.

          Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.

          Das heißt also, die Höhe des Gehalts soll sich auch danach richten, wie schnell der Arbeitnehmer wieder kündigt? Wenn er schnell kündigt, gibts von vornherein weniger?

          - Sven Rautenberg

          1. Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.

            Das heißt also, die Höhe des Gehalts soll sich auch danach richten, wie schnell der Arbeitnehmer wieder kündigt? Wenn er schnell kündigt, gibts von vornherein weniger?

            Was heißt "soll". Es ist so. Dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen liegt auch daran, dass sie Kinder kriegen können. Würden die den Unternehmen schriftlich versichern, dass sie keine Kinderkriegen und für einen möglichen Vertragsbruch eine Kaution hinterlegen, würde der Unterschied bestimmt viel geringer werden.
            Und ja, wieso nicht? Warum sollten AN und AG nicht vertraglich vereinbaren können, dass der AN nicht das Unternehmen wechselt oder ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss?

            1. hi,

              Was heißt "soll". Es ist so. Dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen liegt auch daran, dass sie Kinder kriegen können. Würden die den Unternehmen schriftlich versichern, dass sie keine Kinderkriegen und für einen möglichen Vertragsbruch eine Kaution hinterlegen, würde der Unterschied bestimmt viel geringer werden.

              Kannst du zwar rein Schreiben, das Mutterschutzgesetz macht dir da aber einen fetten Strich durch die Rechnung.

              Und ja, wieso nicht? Warum sollten AN und AG nicht vertraglich vereinbaren können, dass der AN nicht das Unternehmen wechselt oder ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss?

              So was wird in F&E (Forschung und Entwicklung) sehr häufig gemacht. Nehmen wir mal den führenden Entwickler von Intel. Der hat in seinem Vertrag auf jeden Fall eine Klausel, dass er ein Jahr lang nicht in einem Konkurenz Unternehmen arbeiten darf. Damit er eben kein Wissen mit rübernehmen kann zu AMD. Oder eben anders rum.

              Eine Strafe für Kündigung hingegen ist nicht zulässig m.M.n.
              ("Ende des Vertrages: Nur mit erreichen des Rentenalters und eintritt in die Rente")
              Du kannst maximal die Kündigungsfristen hochsetzen, wobei der AN immer besser gestellt sein muss als der AG. Ich kenne genügend Arbeiter die z.b. 6 Wochen zum Quatalsende haben oder bei Geschäftsführern 2 Monate zum Geschäftsjahresende.

              Strafen dafür das man geht (es muss ja ein Nachfolger eingearbeitet werden ...) gibt es nicht. Maximal das der AG zahlen muss (Abfindung, ...).

              Gruß Niklas

              --
              Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.
              1. Hallo,

                Du kannst maximal die Kündigungsfristen hochsetzen, wobei der AN immer besser gestellt sein muss als der AG.

                immer besser? Oder auch "nur" gleich gut?
                Ich habe bisher nur Fälle kennengelernt, wo für beide Parteien die gleiche Kündigungsfrist galt - meist drei Monate aufs Quartalsende.

                Ich kenne genügend Arbeiter die z.b. 6 Wochen zum Quatalsende haben oder bei Geschäftsführern 2 Monate zum Geschäftsjahresende.

                Für eine gering qualifizierte Stelle, die voraussichtlich schnell wieder besetzt werden kann, sind sechs Wochen sicher okay. Für einen technischen Angestellten mit sehr spezifischen Aufgaben ist das extrem wenig. Immerhin muss der AG die Stelle in zumutbarer Zeit wieder besetzen können, und je nach Aufgabengebiet und Spezialisierung kann das locker ein halbes oder auch ein ganzes Jahr dauern; und dann muss der neue Mitarbeiter auch noch eingelernt werden, das sind locker nochmal drei Monate oder mehr. Gut, angesichts solcher Zeiträume machen sechs Wochen mehr oder weniger Kündigungsfrist für den AG auch keinen nennenswerten Unterschied mehr - für den AN, der eine neue angemessene Stelle finden muss, aber sehr wohl. Von meinen Freunden und Bekannten hat -soweit ich weiß- niemand in seinem Job eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, einer sogar ein halbes Jahr.

                Für Mitarbeiter in hohen Führungspositionen (Manager, Geschäftsführer) scheinen da wieder ganz andere Maßstäbe zu gelten. Da scheint es durchaus üblich zu sein, dass beispielsweise der Chef vom Einkauf oder der Leiter eines Werkes innerhalb einer Woche plötzlich weg ist, weil er still und heimlich schon vor Wochen seinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat.

                Strafen dafür das man geht (es muss ja ein Nachfolger eingearbeitet werden ...) gibt es nicht. Maximal das der AG zahlen muss (Abfindung, ...).

                Abfindung wird ja allenfalls dann gezahlt, wenn der AG den Vertrag gekündigt hat. Und auch dann hat man AFAIK keinen Anspruch darauf.

                Ciao,
                 Martin

                --
                Gibst du dem Opi Opium, haut Opium den Opi um.
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                1. hi,

                  Hallo,

                  Du kannst maximal die Kündigungsfristen hochsetzen, wobei der AN immer besser gestellt sein muss als der AG.

                  immer besser? Oder auch "nur" gleich gut?
                  Ich habe bisher nur Fälle kennengelernt, wo für beide Parteien die gleiche Kündigungsfrist galt - meist drei Monate aufs Quartalsende.

                  Sorry, mein Fehler, natürlich mindestens gleich gut oder besser ...
                  Viele AG machen es natürlich gleich. Hatte es noch mit "der AN darf nicht schlechter gestellt werden" im Kopf, Fehler beim umformulieren! Danke fürs Aufmerksame nachfragen.

                  Ich kenne genügend Arbeiter die z.b. 6 Wochen zum Quatalsende haben oder bei Geschäftsführern 2 Monate zum Geschäftsjahresende.

                  Für eine gering qualifizierte Stelle, die voraussichtlich schnell wieder besetzt werden kann, sind sechs Wochen sicher okay. Für einen technischen Angestellten mit sehr spezifischen Aufgaben ist das extrem wenig. Immerhin muss der AG die Stelle in zumutbarer Zeit wieder besetzen können, und je nach Aufgabengebiet und Spezialisierung kann das locker ein halbes oder auch ein ganzes Jahr dauern; und dann muss der neue Mitarbeiter auch noch eingelernt werden, das sind locker nochmal drei Monate oder mehr. Gut, angesichts solcher Zeiträume machen sechs Wochen mehr oder weniger Kündigungsfrist für den AG auch keinen nennenswerten Unterschied mehr - für den AN, der eine neue angemessene Stelle finden muss, aber sehr wohl. Von meinen Freunden und Bekannten hat -soweit ich weiß- niemand in seinem Job eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, einer sogar ein halbes Jahr.

                  Für Mitarbeiter in hohen Führungspositionen (Manager, Geschäftsführer) scheinen da wieder ganz andere Maßstäbe zu gelten. Da scheint es durchaus üblich zu sein, dass beispielsweise der Chef vom Einkauf oder der Leiter eines Werkes innerhalb einer Woche plötzlich weg ist, weil er still und heimlich schon vor Wochen seinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat.

                  Ob es da ein Limit gibt, weiß ich nicht, aber natürlich sind auch mehr als die angesprochenen 6 Wochen möglich und durchaus üblich. Das ein "Chef vom Einkauf" "plötzlich" weg ist, ist nicht immer wirklich "plötzlich". Häufig wird es einfach nicht groß bekannt gemacht vorher. Ich durfte meine Kunden beim vorletzten AG auch erst eine Woche vorher darüber informieren, dass ich bald weg bin. Bzw erst wenn ich den "Nachfolger" dort vorgestellt habe. So "GeheimhaltungsKlauseln" sind ja nicht schlimm.

                  Zu dem "plötzlich" passt auch das Thema "Aufhebungsvertrag". Wenn sich AN und AG einig sind, kann man den Vertrag mit 1 Jahr Kündigungsfrist auch innerhalb von 1Min beenden ;)

                  Strafen dafür das man geht (es muss ja ein Nachfolger eingearbeitet werden ...) gibt es nicht. Maximal das der AG zahlen muss (Abfindung, ...).

                  Abfindung wird ja allenfalls dann gezahlt, wenn der AG den Vertrag gekündigt hat. Und auch dann hat man AFAIK keinen Anspruch darauf.

                  Naja, das ist so nicht vollständig. Abfindung heißt meist, dass der Vertrag nicht einfach so aufgelöst werden kann (also Rechtsmittel möglich wären). Dann zahlt der AG eben eine Abfindung (der quasi entgangene Lohn für eine bestimmte Zeit). Anspruch natürlich nicht.

                  Ciao,
                  Martin

                  Gruß Niklas

                  --
                  Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.
                  1. Mahlzeit,

                    Für Mitarbeiter in hohen Führungspositionen (Manager, Geschäftsführer) scheinen da wieder ganz andere Maßstäbe zu gelten. Da scheint es durchaus üblich zu sein, dass beispielsweise der Chef vom Einkauf oder der Leiter eines Werkes innerhalb einer Woche plötzlich weg ist, weil er still und heimlich schon vor Wochen seinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat.
                    Das ein "Chef vom Einkauf" "plötzlich" weg ist, ist nicht immer wirklich "plötzlich". Häufig wird es einfach nicht groß bekannt gemacht vorher.

                    naja, in der Firma, wo ich zuletzt angestellt war, herrschte allgemein eine starke Fluktuation, auch bei Mitarbeitern in Führungspositionen. Es kam mehrmals vor, dass Abteilungs- oder Werksleiter sehr kurzfristig gegangen sind (in einem Fall weiß man, dass derjenige "gegangen wurde", weil seine Meinung nicht mehr mit der Firmenpolitik konform war) - oft sogar ohne dass die Personalabteilung oder die Geschäftsleitung etwas ahnten. Also wirklich überraschend.

                    Zu dem "plötzlich" passt auch das Thema "Aufhebungsvertrag". Wenn sich AN und AG einig sind, kann man den Vertrag mit 1 Jahr Kündigungsfrist auch innerhalb von 1Min beenden ;)

                    Darauf lief es vermutlich in den meisten dieser Fälle hinaus.

                    Schönen Sonntag noch,
                     Martin

                    --
                    why the heck do you jerk think, that wir ein doppelposting nicht bemerken, wenn you zwischendurch the sprache wechselst?
                      (wahsaga)
                    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                    1. hi,

                      Zu dem "plötzlich" passt auch das Thema "Aufhebungsvertrag". Wenn sich AN und AG einig sind, kann man den Vertrag mit 1 Jahr Kündigungsfrist auch innerhalb von 1Min beenden ;)

                      Darauf lief es vermutlich in den meisten dieser Fälle hinaus.

                      Würde ich als Chef wohl in manchen Situationen auch sofort machen. Meist sind die Mitarbeiter eh nicht mehr Motiviert und soweit es die Sitaution nicht nagativ beeinflusst, lass ich sie doch lieber gehen. Wäre bei einem Projektleiter, ohne den nichts geht, natürlich nicht so sinnvoll ;)

                      In einer der letzten Firmen, hätte der Chef das auch lieber machen sollen. (der AN wollte sofort gehen, der Chef fand das nicht gut) Der AN war dann komischerweise bis zum letzten Arbeitstag (3-4 Wochen) krank geschrieben! Wäre den Chef billiger gekommen, ihn direkt gehen zu lassen. (Die Übergabe hat der AN zum Glück dann unter 4 Augen mal mit mir an einem langen Vormittag gemacht. Hat somit dir Firma also nicht direkt hängen lassen!

                      Gruß Niklas

                      --
                      Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.
            2. Moin!

              Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.

              Das heißt also, die Höhe des Gehalts soll sich auch danach richten, wie schnell der Arbeitnehmer wieder kündigt? Wenn er schnell kündigt, gibts von vornherein weniger?

              Was heißt "soll". Es ist so. Dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen liegt auch daran, dass sie Kinder kriegen können. Würden die den Unternehmen schriftlich versichern, dass sie keine Kinderkriegen und für einen möglichen Vertragsbruch eine Kaution hinterlegen, würde der Unterschied bestimmt viel geringer werden.

              Du erzählst in diesem Punkt Blödsinn.

              Frauen verdienen in jedem Job grundsätzlich dasselbe, wie Männer. Das Problem ist lediglich, dass sie zur Kindererziehung irgendwann mal Pause mit der Karriere machen, und der Wiedereinstieg nach zehn oder mehr Jahren auf derselben Position wird dann zwar wieder analog bezahlt - aber durcharbeitende Männer haben eben zehn Jahre Karriere und Gehaltserhöhungen mitgemacht.

              Frauen verdienen also nicht weniger, wenn sie ins Berufsleben einsteigen, weil sie ja Kinder kriegen könnten. Eine derartige offensichtliche Ungleichbehandlung wäre schon lange vor Gericht gekommen.

              Ich finde es halt extrem problematisch, wenn man selbst versucht zu ermitteln, was die eigene Arbeitsleistung wert ist, und dann kommen da solche abwegigen Überlegungen mit rein. Auf diese Weise verkauft man sich leicht unter Wert - und zu verschenken hat doch niemand was.

              Und ja, wieso nicht? Warum sollten AN und AG nicht vertraglich vereinbaren können, dass der AN nicht das Unternehmen wechselt oder ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss?

              Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag eine Konkurrenzausschlussklausel zu vereinbaren. Die hat allerdings gewisse rechtliche Bedingungen, denn grundsätzlich kann man sich seine Jobs frei aussuchen. So eine Klausel darf also nicht dazu führen, dass man nach diesem Arbeitsvertrag erst mal gar keinen anderen Job annehmen kann.

              Aus diesem Grund ist festgelegt:
              1. Maximal gilt so ein Konkurrenzausschluß 2 Jahre.
              2. Wenn keine Bezahlung für diese Zeit vereinbart ist, ist die Klausel unwirksam.
              3. Wenn nicht mindestens 50% der vorherigen Arbeitsentlohnung als Kompensation vereinbart wurden, ist die Klausel optional, d.h. der Arbeitnehmer kann sich aussuchen, ob er das Geld nimmt und sich dran hält, oder die Klausel sein lässt.
              4. Nur wenn der ausscheidende Arbeitnehmer für die vereinbarte Dauer von maximal 2 Jahren monatlich mindestens 50% seines vorherigen Arbeitsentgelts erhält, muss er sich an die Konkurrenzausschlussklausel halten, andernfalls wäre er vertragsbrüchig.
              5. An die nähere Gestaltung des Konkurrenzverbots sind noch weitere Bedingungen geknüpft, z.B. muss das Verbot räumlich und thematisch genau umrissen sein und darf nicht zu weitgehend sein.

              Nach meiner Erfahrung ist es für den Arbeitgeber aber viel leichter, den Mitarbeiter zu behalten, wenn er a) vernünftig bezahlt (was wieder zum Eingangspunkt führt: Warum soll ein lediger Mitarbeiter für die gleiche Arbeit weniger kriegen, als ein Verheirateter mit Kindern) und b) ein vernünftiges Arbeitsumfeld schafft, in dem man gerne arbeitet.

              Unternehmen, die mit Konkurrenzausschlussklauseln die Betriebstreue forcieren müssen, wären mir suspekt.

              - Sven Rautenberg

              1. Moin!

                Nun, ganz einfach: die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einfach mal kündigt, weil er ne etwas ganz anderes probieren möchte oder das Unternehmen wechselt, weil er was neues probieren will oder gar in ein anderes Land ziehen will, ist einfach wesentlich höher. Dementsprechend kann ein Verheirateter mehr verlangen. Natürlich sind das nur Wahrscheinlichkeiten - aber so läuft das nunmal.

                Das heißt also, die Höhe des Gehalts soll sich auch danach richten, wie schnell der Arbeitnehmer wieder kündigt? Wenn er schnell kündigt, gibts von vornherein weniger?

                Was heißt "soll". Es ist so. Dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen liegt auch daran, dass sie Kinder kriegen können. Würden die den Unternehmen schriftlich versichern, dass sie keine Kinderkriegen und für einen möglichen Vertragsbruch eine Kaution hinterlegen, würde der Unterschied bestimmt viel geringer werden.

                Du erzählst in diesem Punkt Blödsinn.

                Frauen verdienen in jedem Job grundsätzlich dasselbe, wie Männer. Das Problem ist lediglich, dass sie zur Kindererziehung irgendwann mal Pause mit der Karriere machen

                Das ist _einer_ der vielen Punkte. Und ein Problem würde ich das erstmal auch nicht nennen.

                Frauen verdienen also nicht weniger, wenn sie ins Berufsleben einsteigen, weil sie ja Kinder kriegen könnten. Eine derartige offensichtliche Ungleichbehandlung wäre schon lange vor Gericht gekommen.

                Versuch das mal nachzuweisen... ;)

                Ich finde es halt extrem problematisch, wenn man selbst versucht zu ermitteln, was die eigene Arbeitsleistung wert ist, und dann kommen da solche abwegigen Überlegungen mit rein. Auf diese Weise verkauft man sich leicht unter Wert - und zu verschenken hat doch niemand was.

                Man soll sich ja auch nicht unter Wert verkaufen, nur weil man keine Familie hat oder eine Frau ist.

                Und ja, wieso nicht? Warum sollten AN und AG nicht vertraglich vereinbaren können, dass der AN nicht das Unternehmen wechselt oder ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss?

                Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag eine Konkurrenzausschlussklausel zu vereinbaren. Die hat allerdings gewisse rechtliche Bedingungen, denn grundsätzlich kann man sich seine Jobs frei aussuchen. So eine Klausel darf also nicht dazu führen, dass man nach diesem Arbeitsvertrag erst mal gar keinen anderen Job annehmen kann.

                Ich weiß, dass es rechtlich kaum möglich ist. Genauso wie Frauen zu ihrem Schwangerschaftsstatus lügen dürfen. Das hat eben gute und schlechte Seiten.

                Nach meiner Erfahrung ist es für den Arbeitgeber aber viel leichter, den Mitarbeiter zu behalten, wenn er a) vernünftig bezahlt (was wieder zum Eingangspunkt führt: Warum soll ein lediger Mitarbeiter für die gleiche Arbeit weniger kriegen, als ein Verheirateter mit Kindern) und b) ein vernünftiges Arbeitsumfeld schafft, in dem man gerne arbeitet.

                Wenn aber die neue (oder bereits länger vorhandene) Freundin unbedingt will, dass man in ihre Stadt zieht und man da auch vergleichbare Arbeitsangebote kriegt?

                Unternehmen, die mit Konkurrenzausschlussklauseln die Betriebstreue forcieren müssen, wären mir suspekt.

                Es hat seinen Grund, dass z.B. bei dualen Studiengängen die Studenten sich dann auch verpflichten für eine gewisse Zeit für das Unternehmen zu arbeiten.

                1. hi,

                  Unternehmen, die mit Konkurrenzausschlussklauseln die Betriebstreue forcieren müssen, wären mir suspekt.

                  Es hat seinen Grund, dass z.B. bei dualen Studiengängen die Studenten sich dann auch verpflichten für eine gewisse Zeit für das Unternehmen zu arbeiten.

                  Das ist aber wiederum was anderes. Dabei geht es meistens um Fördergelder wärend dem Studium, das man behalten kann, wenn man dann 10 Jahre im Unternehmen bleibt und sonnst eben anteilig zurückzahlen muss. Das macht der Bund meines Wissens nach auch irgendwie so.

                  Die Konkurrenzausschlussklausel verbietet dir nur, dass du nicht zu einem direkten Konkurenten im selben Einzugsgebiet wechselst und eventuell sogar Kunden "mitnehmen" kannst. Für Handwerker ist das natürlich von ganz anderer bedeutung, wie z.b. für Grafikkartenhersteller.

                  Das was Sven auch angerissen hat, ist das Beschäftigungsfeld. Als Chipentwickler bei z.b. NVIDIA kann man dir z.b. "verbieten" zum Konkurenten ATI zu wechseln. Wenn du aber z.b. zu Siemens gehen würdest um eine neue generation Telefon-Chips zu entwickeln, dann wäre das wieder was anderes. Kommt aber eben auf den Vertrag an. Den 1. Fall würde ich wohl unterschreiben, beim 2. würde ich (je nach Lohn in der Sperrzeit) wohl ablehnen.

                  Gruß Niklas

                  --
                  Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.
                  1. Hallo,

                    Es hat seinen Grund, dass z.B. bei dualen Studiengängen die Studenten sich dann auch verpflichten für eine gewisse Zeit für das Unternehmen zu arbeiten.
                    Das ist aber wiederum was anderes. Dabei geht es meistens um Fördergelder wärend dem Studium, das man behalten kann, wenn man dann 10 Jahre im Unternehmen bleibt und sonnst eben anteilig zurückzahlen muss.

                    das kann schon sein - aber heutzutage ist es doch eher so, dass Werkstudenten oder Azubis froh sein können, wenn sie nach Abschluss ihrer Ausbildung tatsächlich übernommen werden. Die meisten haben dieses Glück eben nicht.

                    Ciao,
                     Martin

                    --
                    Chef zum Bewerber: Es gibt zwei Dinge, auf die ich allergrößten Wert lege. Das eine ist Sauberkeit! Haben Sie übrigens die Schuhe auf der Matte abgetreten? - Ja, selbstverständlich. - Gut. Das andere ist uneingeschränkte Ehrlichkeit. Übrigens, draußen liegt gar keine Fußmatte.
                    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                    1. hi,

                      das kann schon sein - aber heutzutage ist es doch eher so, dass Werkstudenten oder Azubis froh sein können, wenn sie nach Abschluss ihrer Ausbildung tatsächlich übernommen werden. Die meisten haben dieses Glück eben nicht.

                      Ich war damals auch froh, dass ich noch ein Jahr tariflich zugesichert hatte. Ein Jahr als Facharbeiter zu Arbeiten und dann zu wechseln ist doch schon was wert, als direkt als "profi ohne Erfahrung" nen Job suchen zu müssen. Zudem man eigentlich erst nach der Ausbildung noch mal wesentliches Lernt. (habe das von vielen anderen Azubis auch so gehört, dass sie erst nach der Ausbildung richtig gelernt haben, wie sie mit Projekten umgehen müssen usw.)

                      Gruß Niklas

                      --
                      Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.
              2. Moinsen!

                Frauen verdienen in jedem Job grundsätzlich dasselbe, wie Männer. Das Problem ist lediglich, dass sie zur Kindererziehung irgendwann mal Pause mit der Karriere machen, und der Wiedereinstieg nach zehn oder mehr Jahren auf derselben Position wird dann zwar wieder analog bezahlt - aber durcharbeitende Männer haben eben zehn Jahre Karriere und Gehaltserhöhungen mitgemacht.

                Das sehe ich anders. Ich hatte z.B. gerade eine Diskussion ueber das Gehalt von Kindergaertnerinnen. Dabei kam heraus, das das Einstiegsgehalt in diesem Bereich bei Frauen schon bei 300.- beginnt, bei Maennern aber ueber 800 liegt.

                Frag jetzt nicht wo genau diese Zahlen herkommen. spielt auch nicht unbedingt eine Rolle. Ich sehe auch sonst immer wieder dass Frauen oefeter fuer weniger Geld arbeiten als Maenner. Ich glaube aber, dass das daran liegt, dass Maenner einfach eher den Vogel zeigen und gehen, waehrend eine Frau eher bereit ist fuer einen geringeren Betrag zu arbeiten. Ich sehe es sogar hier in der Abteilung. Wenn ich mal wieder erklaere, dass ich unmotiviert bin, weil meine Arbeit mich deprimiert, wenn ich meinem Gehalt entsprechende Arbeit erledige und mein Gehalt mich deprimiert, wenn ich interessante meinem Intellekt entsprechend Arbeit erledige, ist unsere einzige Kollegin die erste die meint ich wuerde doch toll bezahlt. Klar. Ich verdiene durch meine Stunden mehr als jemand in der Halle unten (nicht pro Stunde). Ich verdiene auch mehr als ne Frisoerin oder so. Muss ich deshalb jetzt zufrieden damit sein? Nein. Frau scheinbar schon. Der AG der da nicht zuschlaegt waer ja reichlich bloed. Hier sind an bestimmten Positionen hauptsaechich Frauen eingestellt. Sollte sich mal ein Mann in so eine Abteilung verirren, bleibt er gewoenlich nicht lang: verlaesst die Firma oder bekommt intern was besseres.

                Nur aus unserer Abteilung kommt keiner raus. Da ist bisher jeder Versuch gescheitert. Am schoensten ist die Geschichte des letzten Versuchs eines Kollegen sich intern zu verbessern. Aber die is was fuer ein anderes mal.

                --
                Signaturen sind blöd!
              3. hi,

                Frauen verdienen in jedem Job grundsätzlich dasselbe, wie Männer.

                Spiegel verneint das: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gehaelter-von-maennern-und-frauen-software-entlarvt-lohn-diskriminierung-a-736858.html

                SZ bejaht das: http://www.sueddeutsche.de/karriere/maenner-und-frauen-gehaltsunterschied-von-wegen-benachteiligt-1.1021530

                Vielleicht gibts ja auch aktuellere Quellen? http://www.google.de/search?q=frauen+männer+gehalt+benachteiligt - keine Ahnung warum dieser Link nicht geht???

                mfg

                tami

                1. Hallo,

                  http://www.google.de/search?q=frauen+männer+gehalt+benachteiligt - keine Ahnung warum dieser Link nicht geht???

                  wegen des Umlauts, der korrekt codiert sein muss. So geht's:

                  http://www.google.de/search?q=frauen+männer+gehalt+benachteiligt

                  Ciao,
                   Martin

                  --
                  Soso, der Klügere gibt nach.
                  Aber warum sollen sich immer nur die Dummen durchsetzen?  .oO(?)
                  Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
  3. hi,

    zu dem Gehalt kann ich nichts sagen.

    Bei deinem Stundensatz kommt es einfach drauf an, was du anbieten möchtest. Einfach die Entwicklungszeit oder ein fertiges Produkt, wie eine Webseite bzw. eine ganze Software?

    Je nach dem ist eben Pauschal besser zu kalkulieren als rein nach Aufwand. Grade bei einer Webseite (da spreche ich aus erfahrung) ist das eine Sache die beim Aufwand explodieren kann und der Kunde ist dann unzufrieden. Bei einer Pauschalen kann es für dich natürlich den Stundensatz versauen, der Kunde ist dann aber zufrieden, weil du ihm für den Festpreis das gemacht hast, was er wollte.

    Grundsätzlich sind 50€ ein guter Wert. Kommt finde ich aber auch auf die Kunden an. Firmen zahlen so was gerne, Privatleute schlucken da meist schon erst mal.

    Von meiner früheren Tätigkeit als Elektroniker weiß ich, das die Großkunden auch gerne 150€ die Stunde zahlen, wenns ein Profi/Fachmann ist. Dann sollte aber auch nichts schief gehen. Bei 50€ verzeihen sie einem da doch schon etwas mehr ;) Wobei Fehler immer blöde wären ^^

    Gruß Niklas

    --
    Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.