niklaskamenisch: Vorschlag Gehalt - neuer Job / Selbstständigkeit

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hi,

Unternehmen, die mit Konkurrenzausschlussklauseln die Betriebstreue forcieren müssen, wären mir suspekt.

Es hat seinen Grund, dass z.B. bei dualen Studiengängen die Studenten sich dann auch verpflichten für eine gewisse Zeit für das Unternehmen zu arbeiten.

Das ist aber wiederum was anderes. Dabei geht es meistens um Fördergelder wärend dem Studium, das man behalten kann, wenn man dann 10 Jahre im Unternehmen bleibt und sonnst eben anteilig zurückzahlen muss. Das macht der Bund meines Wissens nach auch irgendwie so.

Die Konkurrenzausschlussklausel verbietet dir nur, dass du nicht zu einem direkten Konkurenten im selben Einzugsgebiet wechselst und eventuell sogar Kunden "mitnehmen" kannst. Für Handwerker ist das natürlich von ganz anderer bedeutung, wie z.b. für Grafikkartenhersteller.

Das was Sven auch angerissen hat, ist das Beschäftigungsfeld. Als Chipentwickler bei z.b. NVIDIA kann man dir z.b. "verbieten" zum Konkurenten ATI zu wechseln. Wenn du aber z.b. zu Siemens gehen würdest um eine neue generation Telefon-Chips zu entwickeln, dann wäre das wieder was anderes. Kommt aber eben auf den Vertrag an. Den 1. Fall würde ich wohl unterschreiben, beim 2. würde ich (je nach Lohn in der Sperrzeit) wohl ablehnen.

Gruß Niklas

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Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.