Der Martin: Vorschlag Gehalt - neuer Job / Selbstständigkeit

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Hallo,

Du kannst maximal die Kündigungsfristen hochsetzen, wobei der AN immer besser gestellt sein muss als der AG.

immer besser? Oder auch "nur" gleich gut?
Ich habe bisher nur Fälle kennengelernt, wo für beide Parteien die gleiche Kündigungsfrist galt - meist drei Monate aufs Quartalsende.

Ich kenne genügend Arbeiter die z.b. 6 Wochen zum Quatalsende haben oder bei Geschäftsführern 2 Monate zum Geschäftsjahresende.

Für eine gering qualifizierte Stelle, die voraussichtlich schnell wieder besetzt werden kann, sind sechs Wochen sicher okay. Für einen technischen Angestellten mit sehr spezifischen Aufgaben ist das extrem wenig. Immerhin muss der AG die Stelle in zumutbarer Zeit wieder besetzen können, und je nach Aufgabengebiet und Spezialisierung kann das locker ein halbes oder auch ein ganzes Jahr dauern; und dann muss der neue Mitarbeiter auch noch eingelernt werden, das sind locker nochmal drei Monate oder mehr. Gut, angesichts solcher Zeiträume machen sechs Wochen mehr oder weniger Kündigungsfrist für den AG auch keinen nennenswerten Unterschied mehr - für den AN, der eine neue angemessene Stelle finden muss, aber sehr wohl. Von meinen Freunden und Bekannten hat -soweit ich weiß- niemand in seinem Job eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, einer sogar ein halbes Jahr.

Für Mitarbeiter in hohen Führungspositionen (Manager, Geschäftsführer) scheinen da wieder ganz andere Maßstäbe zu gelten. Da scheint es durchaus üblich zu sein, dass beispielsweise der Chef vom Einkauf oder der Leiter eines Werkes innerhalb einer Woche plötzlich weg ist, weil er still und heimlich schon vor Wochen seinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat.

Strafen dafür das man geht (es muss ja ein Nachfolger eingearbeitet werden ...) gibt es nicht. Maximal das der AG zahlen muss (Abfindung, ...).

Abfindung wird ja allenfalls dann gezahlt, wenn der AG den Vertrag gekündigt hat. Und auch dann hat man AFAIK keinen Anspruch darauf.

Ciao,
 Martin

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