Weil Heckantrieb eben auch seine Vorteile hat ;)
... wäre eigentlich (rein rechtlich, nicht wirklich praktisch gesehen) verboten, im Winter grundsätzlich rückwärts zu fahren? ;-)
Für Österreich:
§ 14 Abs. 3 StVO: Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen.
Es ist nicht explizit verboten rückwärts zu Fahren, aber auch nicht explizit erlaubt.
Ich gehe aber davon aus, dass sich das Verbot implizit aus der Tatsache ergibt, dass man damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil das Auto "vorne" keine roten Heckleuchten hat :)