Hello,
nach gesundem Menschenverstand würde ich deiner Ansicht zustimmen, aber das muss leider überhaupt nichts heißen. Der beste Rat, den ich daher geben könnte: Schreib den jeweiligen Markeninhaber an und lass dir von ihm direkt bestätigen, dass die Verwendung des Markennamens, so wie du es vorhast, gebilligt wird.
Die Benutzung von Markennamen im normalen Geschäftsverkehr ist nicht verbietbar, denn genau für diesen Zweck sind sie doch gedacht. Man darf nur nicht den Eindruck erwecken, dass man Markeninhaber oder sonst irgendwie besonders Berechtigter (Lizenznehmer) wäre, wenn dies nicht zutrifft.
Es wird also garantiert nicht billig "das-volkswagen-portal.de" als Domain für Autos zu betreiben, auch wenn es Volkswagen sind. Das kann eindeutig den Eindruck erwecken, es wäre eine offizielle Webseite von Volkswagen.
Aber bei "Oberharzer-Volkswagen-Club.de" hätte ich keinen Moment Sorge, dass Volkswagen hier (im ersten Schritt) einen Ansatzpunkt sehen würde und wollte. Im zweiten Schritt werden die sich natürlich angucken, was für ein Content da käme. Verrisse und unberechtigte Kritik könnten dann schon wieder unter das UWG fallen, nicht jedoch unter das Markenrecht.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg