Tom: Datenschutz: Newsletter Eintrag beim Abbestellen komplett aus DB

Beitrag lesen

Hello Guma,

der von meinem Kunden beauftragte Jurist ist der Meinung, dass ein Austrag aus dem Newslettersystem automatisch die Löschung aller pers. Daten (E-Mail + Name) zur Folge haben muss. Sprich beim Löschen wird der Abonnent aus der DB gelöscht statt nur auf "0" gesetzt.

So jetzt kommt meine Argumentation, die stark gegen so eine Löschung spricht:
Der Kunde kommt nach seiner Löschung und keint er habe vor 3 Monaten einen newsletter erhalten, den er nie bestellt hat. Der Webmaster kann also nicht mehr nachvollziehen, ob er zum besagten Datum im Newsletter aktiver Abonnent war.

Wie geht ihr mit sowas um. Auch die IP darf beim Anmelden ja nicht mehr mit gespeichert werden. Die habe ich auch schon gelöscht. Bin ich da auf einen ganz strengen Juristen gestoßen oder ist das tatsächlich gängig?!

Ich habe früher sehr viel Newsletter per Snail verschickt. Da war das Internet noch nicht so angesagt. Die Regeln waren aber schon ähnlich.

Wir haben solche Fälle auch gehabt, bei denen

  • ein potentiellen Kunde die Löschung verlangt hat.
  • ein Kunde die Löschung verlangt hat.

Der zweite Fall ist ganz einfach zu beantworten. Dieses Ansinnen kannst Du striktweg ablehnen, da alle im Geschäftsbetrieb zu recht erhobenen Daten sowieso 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Danach dürfen sie weiterhin aufbewahrt werden, wenn es keine abweichenden gesetzlichen Regelungen gibt _und_ dies für den Geschäftsbetrieb angemessen und notwenig erscheint.

Der erste Fall ist tatsächlich nicht ganz einfach zu beantworten. Die totale Löschung von Anschriftendaten darf aber nicht verlangt werden, die von _persönlichen_ Daten schon. Es _muss_ der PRIVATPERSON kostnlos Auskunft darüber erteilt werden, welche Daten über sie gespeichert werden. Bei juristischen Personen _kann_ man (kostenpflichtig) Auskunft erteilen.

Da man die Anschrift jederzeit über einen Adresshandel wieder in den Pool bekommen könnte, darf diese nicht nur gespeichert werden, sondern _muss_ für die Wahrung der Ansprüche des bereits Kontaktierten sogar gepeichert bleiben, damit man erkennen kann, dass an diese Anschrift KEINE Werbung mehr gehen darf. Es dürfen aber keinerlei persönliche Daten dazu gespeichert werden.

Das Ganze ist momentan aber stark im Umbruch. Es laufen Bestrebungen, dass auch die Briefkastenwerbung eingeschränkt werden soll. Ursprünglich betraf das nur die "Wurfsendungen" ohne Adresse, wird nun aber von einigen Anwälten auch aufgebohrt auf alle unverlangten Snails. Für das Internet wird man dann ähnlich verfahren, wenn die RA- und Abmahnlobby sich das als Gesetz zementieren lässt. Billiger können die doch ihr Geld in Zukunft gar nicht verdienen.

Ich würde an deiner Stelle mal deine zuständige IHK ansprechen. Die dürften aktuelle Informationen zu diesem Thema haben. Wenn Du Antwort erhalten hast, dann bitte das Ergebnis hier posten.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
 ☻_
/▌
/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de