Alex: Datenschutz: Newsletter Eintrag beim Abbestellen komplett aus DB

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Hallo,

Das BDSG ist ein Gummigesetz, nach dem, wenn man es zu wörtlich nimmt, alles verboten ist. Das Wesentliche bei Gesetzen ist aber immer die Auslegung und der ständige Rechtsbrauch.

Die Auslegung ist immer wichtig und das BDSG ist nicht perfekt. Auch der Gewohnheitsrecht ist oft wichtig (das meinst du mit ständigem Rechtsbrauch, oder?) - aber ein ständiger RechtsBRUCH rechtfertigt noch lange nichts.

Die intention des Gesetzgebers (sowohl national als auch auf EU-Ebene) ist es, das Gesetz dahingehend wörtlich zu nehmen, dass wirklich zunächst alles verboten ist. Das BDSG ist ein Verbotsgesetz (= alles, was im Anwendungsbereich ist, ist zunächst verboten!) mit Erlaubnisvorbehalten (= die Rechtfertigungstatbestände - z.B. in § 28 - sorgen dann dafür, dass man doch mit Daten arbeiten darf).

Und danach gilt hier immer:

  • der Grundsatz der Datensparsamkeit
  • der Grundsatz der Erforderlichkeit
  • der Schutz der Privatsphäre

Stimmt - und dann gibt es noch ein paar weitere Grundsätze...

Sonst dürfte man sich noch nicht einmal die Anschrift und Telefonnumer eines Handwerkers in sein Notizbuch schreiben, um ihn irgendwann einmal um Hilfe bitten zu können.

Du argumentierst vom Ergebnis aus. Im Ergebnis hast du sicherlich auch oft recht, weil eine Verwendung von Daten dann eben gerechtfertigt ist. Aber das ändert nichts daran, dass alle personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten unter das BDSG fallen.

Bei deinem Handwerker-Beispiel musst du zunächst mal sagen, ob du die Daten als Privater oder als Unternehmen speicherst - Private sind nicht im Anwendungsbereich des BDSG.

Wenn man keine Behörde und nicht als Arbeitgeber fungiert muss die Datenverwendung auch automatisiert sein bzw. aus einer automatisierten Verarbeitung stammen. Das ist bei einem Notizbuch nicht immer der Fall. Also könnte man auch da aus dem Anwendungsbereich fallen.

Wenn man im Anwendungsbereich drinnen ist, gibt es dafür auch noch genug Rechtfertigungsmöglichkeiten.

Ich hatte schon (fast) alle Kommentare zum BDSG in der Hand. Die Punkte zur definition der personenbezogenen Daten habe ich bei allen gelesen. Es gibt niemanden, der anzweifelt, dass die Adresse personenbezogen ist.

Gruß
Alex