Freund: Womit Musik in HP einbinden

Hallo Leute,

ich habe für einen Chor eine Homepage erstellt.
Nun wünscht der Kunde Beispieldateien in Form von 30 Sekunden.
Dafür würde es reichen, wenn es einen Button zum abspielen und stoppen der Datei gibt.

Nach einigem gegoogle habe ich verschiedenste Varianten gefunden - von Javascript bis Flash.

Doch welche ist jetzt für meine Anforderungen die richtige Variante?

Meine Kenntnisse auf einer Skala von 0(garnicht) bis 10(Profi):

PHP/HTML: 7
Javascript: 4
Flash: 0

Zu was würdet Ihr mir Raten - optimal mit Link ;)

Besten Gruß

Freund

  1. Hallo,

    eine Lösung könnte sein, einen fertigen Flash MP3 Player zu verwenden, schliesslich gab/gibt es die Anforderung nach einem Player öfters - selbst nochmals einen zu programmieren wäre wohl nur sinnvoll, wenn die Funktionalität oder das Design nicht zutreffen würden.
    Ob Du nun Flash einsetzt oder die Möglichkeiten von HTML5 verwendest kommt auch sehr auf die Zielgruppe an: Hat das Publikum eher das Flash-Plugin installiert, oder einen modernen Browser, der HTML5 Audio unterstützt?.

    Gruss,
    Worf

  2. Sichert euch da aber auch rechtlich ab, sonst könnts Probleme geben wenn da urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet werden.

    1. Sichert euch da aber auch rechtlich ab, sonst könnts Probleme geben wenn da urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet werden.

      Kannst du Tipps geben, wie man das macht? Wann wird es kritisch?

      1. Kannst du Tipps geben, wie man das macht? Wann wird es kritisch?

        Nein ich hab da keinen Einblick. Hab nur mal mitbekommen, dass z.B. wenn ihr ein Lied singt und einbindet, wäre praktisch GEMA für dieses Lied fällig.
        Ich könnte mir vorstellen dass Chor-Seiten gern mal in dieser Hinsicht untersucht werden, da sich dabei ja etwas Geld rausschlagen lässt.

        1. Hallo,

          Kannst du Tipps geben, wie man das macht? Wann wird es kritisch?
          Nein ich hab da keinen Einblick. Hab nur mal mitbekommen, dass z.B. wenn ihr ein Lied singt und einbindet, wäre praktisch GEMA für dieses Lied fällig.

          soweit ich weiß, gilt das nur dann, wenn der Chor die GEMA mit der Wahrnehmung und Ausübung seiner Rechte beauftragt hat. Dann muss sogar der Künstler (der Chor) selbst für seine eigene Aufführung blechen.
          Aber ich bin in der Thematik auch nur ein Laie, der hier und da mal was aufgeschnappt hat.

          Ich könnte mir vorstellen dass Chor-Seiten gern mal in dieser Hinsicht untersucht werden, da sich dabei ja etwas Geld rausschlagen lässt.

          Möglich. Problematisch wird es dann, wenn man als Chor ein Lied vorträgt, dessen Urheber wiederum plötzlich aufsteht und auf sein Recht pocht ...

          Ciao,
           Martin

          --
          Der Gast geht solange zum Tresen, bis er bricht.
          Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
          1. » Hab nur mal mitbekommen, dass z.B. wenn ihr ein Lied singt und einbindet, wäre praktisch GEMA für dieses Lied fällig.

            Die GEMA führt auf ihrer Homepage aus:

            "Urheberrechte erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach werden die Werke zu freiem Repertoire und können ohne Vergütungszahlung genutzt werden.
            Achtung: es können jedoch auch diese freien Werke bearbeitet werden (z. B. Bearbeitung von Weihnachtsliedern, Hymnen etc.).
            Für solche Bearbeitungen entsteht ein neuer Urheberrechtsschutz."

            Außerdem müssen mitwirkende Berufsmusiker um Zustimmung zur Veröffentlichung gebeten werden. Der Chor selbst wird ja wohl kaum etwas dagegen haben.

            Gruß H.

        2. Hab nur mal mitbekommen, dass z.B. wenn ihr ein Lied singt und einbindet, wäre praktisch GEMA für dieses Lied fällig.

          Nein, GEMA könnte nur der Chor selbst geltend machen, fällig ist die GVL, weil die die Komponisten usw. vertritt.

          Ob die gesungenen Lieder entsprechend geschützt sind, kann bei der GEMA oder GVL angefragt werden. Wenn der Komponist nicht durch die GVL vertreten wird, müssen direkt mit ihm oder seinem beauftragten (Label, Anwalt o.ä.) über Aufführungsrechte verhandelt werden.

          Da diese Kosten aber auch bei einem Auftritt des Chores fällig werden, ist da ziemlich sicher jemand da, der sich um die Rechte kümmert. Wenn nicht, spielen die mit dem Feuer, denn sowas kann teuer werden.

          1. Nein, GEMA könnte nur der Chor selbst geltend machen, fällig ist die GVL, weil die die Komponisten usw. vertritt.

            Ok da sieht man mal wie wenig ich mich damit auskenne :-)
            Hatte nur selber mal die Anfrage wie man ein selbsbt gespieltes Musikstück fremder Herkunft einbinden kann. Der Webmaster wollte dann selber kein Fass aufmachen wegen den Rechten, nur damit einmal im Monat sich jemand vielleicht wirklich mal was anhört.

  3. Nun wünscht der Kunde Beispieldateien in Form von 30 Sekunden.
    Dafür würde es reichen, wenn es einen Button zum abspielen und stoppen der Datei gibt.

    Ich schätze wegen seiner einfachen Handhabung den EMFF-Musicplayer von Marc Reichelt, siehe Beispiel. Er stellt auch verschiedene Bedienoberflächen zur Verfügung. Speziellen Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

    Gruß H.

  4. Hi,

    ich habe für einen Chor eine Homepage erstellt.
    Nun wünscht der Kunde Beispieldateien in Form von 30 Sekunden.

    Klasse, das ist bei Chören die Ausnahme, bei Shanty-Chören kommt es öfter vor.

    Dafür würde es reichen, wenn es einen Button zum abspielen und stoppen der Datei gibt.

    Verständnisproblem: Du möchtest mehrere Hörproben mit *einem* Knopf steuern? Ja, gibt es, ist aber nicht die Regel.

    Das Einfachste ist tatsächlich pro Hörprobe einen der EMFF- Player zu nutzen, der setzt ein Flash- Plugin voraus. Denke aber daran, dass nicht jeder Besucher so ein Plgin haben muss, also biete die Hörprobe zusätzlich als mp3- Download an.

    Der König der Hörproben ist hier: Tampentrekker

    Noch Fragen? Mit Hörproben habe ich mich intensiv beschäftigt ...

    MfG Murmelin