» Hab nur mal mitbekommen, dass z.B. wenn ihr ein Lied singt und einbindet, wäre praktisch GEMA für dieses Lied fällig.
Die GEMA führt auf ihrer Homepage aus:
"Urheberrechte erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach werden die Werke zu freiem Repertoire und können ohne Vergütungszahlung genutzt werden.
Achtung: es können jedoch auch diese freien Werke bearbeitet werden (z. B. Bearbeitung von Weihnachtsliedern, Hymnen etc.).
Für solche Bearbeitungen entsteht ein neuer Urheberrechtsschutz."
Außerdem müssen mitwirkende Berufsmusiker um Zustimmung zur Veröffentlichung gebeten werden. Der Chor selbst wird ja wohl kaum etwas dagegen haben.
Gruß H.