Tom: wie verhalten?

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Hello,

Serveradmin, Ansprechpartner für Computerprobleme, Website. Wenn wenig zu tun ist auch mal nicht 40 Stunden, entsprechend auch Bezahlung nur nach Stunden. Wie gesagt auch nur kleines Unternehmen auch Werbeanzeigen mal mit gestalten, etc.

Du hast aber eine festgesetzte Stundenzahl? Die darf nur um ca. 10% unterschritten werden und wenn sie im Ausgleich um mehr als diese Wenigerarbeit überschritten wird, müssen die Überstunden auch bezahlt werden. Ausnahmen bilden die tarifvertraglich geregelten "Arbeitszeitkonten".

Unsere von uns allen geliebte Uschi (von der Leyen) wettert seit einiger Zeit ganz fürchterlich gegen diese ungesetzliche "Arbeit auf Abruf" und zeigt nach und nach die Paragraphen und Bestimmungen auf, die dagegen sprechen. Sie vertritt die Meinung, dass Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen sollen. Ich hoffe nur, dass sie auch dafür sorgt, dass die Arbeitsagenturen und ARGEn das dann auch wissen und für den Arbeitnehmer berücksichtigen!

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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