Hallo Forumsgemeinde
Zum Sachverhalt:
Ich stehe mit diversen "freien" Autoren in Verbindung, und möchte den einen oder die andere Autor(in) gerne mit diversen "Miniaufträgen" beauftragen. Ich möchte aber rechtlich und vor allem steuertechnisch nichts falsch machen.
Während man als Privatperson mal einfach einen Betrag "X" abdrückt und gut ist, sieht das geschäftlich natürlich ganz anders aus. Die Plattform, die im Internet verfügbar ist, und um die es geht, ist nun bereits als Gewerbe beim Rathaus offiziell angemeldet. Das heißt, daß nun alles seinen geordneten Weg gehen muss - ja auch soll.
Konkret:
Wenn ich einen Auftrag vergebe, sei es pro Text oder monatlich, ist die kleinste mir bekannte Einheit der sog. Minijob. Macht für den Schreiberling 399,99 € verdienst. Für mich als Auftragsgeber monatlich 399,99 € kosten plus eine Versicherungspauschale (Vers. und Sozialabg.) von rund 120 €.
Frage:
- Gibt es auch noch was kleineres?
- Was ist mit Aufträgen, die die 400,- € Grenze nur zur Hälfte ausschöpfen ?(z.B. 200,00 € monatl.)
- Gibt es da irgend ein Modell?
-Und was ist mit den Sozialabgaben?
Kurz:
Wie krieg ich das legal geregelt, daß alle Parteien befriedigt sind?
Grüsse
nespresso-trinker