nespresso-trinker: Auftragsarbeit legal abwickeln

Hallo Forumsgemeinde

Zum Sachverhalt:
Ich stehe mit diversen "freien" Autoren in Verbindung, und möchte den einen oder die andere Autor(in) gerne mit diversen "Miniaufträgen" beauftragen. Ich möchte aber rechtlich und vor allem steuertechnisch nichts falsch machen.

Während man als Privatperson mal einfach einen Betrag "X" abdrückt und gut ist, sieht das geschäftlich natürlich ganz anders aus. Die Plattform, die im Internet verfügbar ist, und um die es geht, ist nun bereits als Gewerbe beim Rathaus offiziell angemeldet. Das heißt, daß nun alles seinen geordneten Weg gehen muss - ja auch soll.

Konkret:
Wenn ich einen Auftrag vergebe, sei es pro Text oder monatlich, ist die kleinste mir bekannte Einheit der sog. Minijob. Macht für den Schreiberling 399,99 € verdienst. Für mich als Auftragsgeber monatlich 399,99 € kosten plus eine Versicherungspauschale (Vers. und Sozialabg.) von rund 120 €.

Frage:

  • Gibt es auch noch was kleineres?
  • Was ist mit Aufträgen, die die 400,- € Grenze nur zur Hälfte ausschöpfen ?(z.B. 200,00 € monatl.)
  • Gibt es da irgend ein Modell?
    -Und was ist mit den Sozialabgaben?

Kurz:
Wie krieg ich das legal geregelt, daß alle Parteien befriedigt sind?

Grüsse

nespresso-trinker

  1. Hi,

    • Gibt es auch noch was kleineres?
    • Was ist mit Aufträgen, die die 400,- € Grenze nur zur Hälfte ausschöpfen ?(z.B. 200,00 € monatl.)

    M.W. sind die 400 Euro die Obergrenze. Das heißt aber nicht, daß die auch ausgeschöpft werden *müssen*. Sie dürfen nicht überschritten werden. Aber eine Unterschreitung sollte kein Problem darstellen.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
    1. Hi MudGuard

      Hab mich zwischenzeitlich etwas eingelesen...
      Freiberufler (Autoren) müssen selbständig sein, damit sie als Freelancer beauftragt werden können. In der Realität ist es aber so, dass viele freie Autoren entweder noch den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt erhalten, oder Ihren Unterhalt aus sozialen Quellen beziehen (Hartz No. four) *g*

      Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

      Jetzt wird es aber interessant:
      Nehmen wir mal an, ein durchaus gebildeter Autor(in) hat diverse Nebenjobs oder erhält zur Bestreitung des Lebensunterhaltes Hartz 4. (Schreiben wird ja oft als Brotlose Kunst beschrieben). Wenn jetzt eine solche Person einen Minijob über 200,-€ monatlich annimmt - welche Konsequenzen hat das für seine Hartz 4 Leistungen? Und treffen mich als Auftraggeber besondere Pflichten, wenn ich einen solchen Hartz 4- Empfänger einstelle?

      Gruß nespresso-trinker

      1. Moin!

        Hi MudGuard

        Hab mich zwischenzeitlich etwas eingelesen...
        Freiberufler (Autoren) müssen selbständig sein, damit sie als Freelancer beauftragt werden können. In der Realität ist es aber so, dass viele freie Autoren entweder noch den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt erhalten, oder Ihren Unterhalt aus sozialen Quellen beziehen (Hartz No. four) *g*

        Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.

        Du als Auftraggeber hast am Anfang idealerweise einen Vertrag über zu fertigende Freiberufler-Arbeitsergebnisse geschlossen, kriegst am Ende die Rechnung und bezahlst sie. Deine Buchhaltung regelt dabei dann auch die Sache mit der Umsatzsteuer, die auf der Rechnung steht.

        Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

        Wieso willst du einen Freiberufler als Angestellten einstellen?

        Jetzt wird es aber interessant:

        Nicht wirklich...

        Nehmen wir mal an, ein durchaus gebildeter Autor(in) hat diverse Nebenjobs oder erhält zur Bestreitung des Lebensunterhaltes Hartz 4.

        Bei mehreren Nebenjobs hat er mehrere Steuerkarten mit Steuerklasse 6. Du als Arbeitgeber deines Minijob-Arbeitsverhältnisses bezahlst ihn und führst die Steuern entsprechend der Steuerkarte ab.

        Hartz 4 ist komplett sein Privatvergnügen, er hat die erzielten Einnahmen gegenüber dem Amt anzugeben - das ist nicht deine Aufgabe als Arbeitgeber.

        (Schreiben wird ja oft als Brotlose Kunst beschrieben). Wenn jetzt eine solche Person einen Minijob über 200,-€ monatlich annimmt - welche Konsequenzen hat das für seine Hartz 4 Leistungen?

        Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.

        Und treffen mich als Auftraggeber besondere Pflichten, wenn ich einen solchen Hartz 4- Empfänger einstelle?

        Wiederum die Frage, warum du ihn als Arbeitnehmer einstellen willst, anstelle ihn als Freiberufler zur Werkerstellung gegen Rechnung zu beauftragen?

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo Sven Rautenberg

          Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.

          Klingt simpel. Was wenn es sich nicht um einen Freiberufler handelt, sondern um einen ganz gewöhnlichen Menschen, der gerne schreibt und den ich bezahlen möchte?

          Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

          Wieso willst du einen Freiberufler als Angestellten einstellen?

          Das war nur die Überlegung, eventuelle Probleme wg. Scheinselbständigkeit aus dem Wege zu gehen.

          Jetzt wird es aber interessant:

          Nicht wirklich...

          *LOL*

          Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.

          Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.

          Bei der "minijobzentrale" gibt es noch die Rubrik "Heimarbeit". Schon jemand mal Heimarbeit vergeben? (im schreiberischem Sinne)

          Gruss nespresso-trinker

          1. Hallo,

            Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.
            Klingt simpel. Was wenn es sich nicht um einen Freiberufler handelt, sondern um einen ganz gewöhnlichen Menschen, der gerne schreibt und den ich bezahlen möchte?

            da ändert sich nichts. Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen. Sie dürfen natürlich keine Märchensteuer ausweisen, und sie müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung mit angeben. Es liegt im Ermessen der Finanzämter, sowas als gelegentliche Nebeneinkünfte zu akzeptieren. Wenn diese Einkünfte wirklich nur geringfügig im Vergleich zum Gesamteinkommen sind, werden sie das in aller Regel tun; sie können denjenigen aber auch auffordern, seine Tätigkeit regulär anzumelden (falls nötig, inklusive Gewerbeanmeldung).

            Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.
            Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.

            Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.

            Ciao,
             Martin

            --
            Lieber eine Stumme im Bett, als eine Taube auf dem Dach.
            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            1. Hi Martin

              da ändert sich nichts. Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen.[...]

              Interessante Information. Nur mit den Ermessensspielräumen bei Ämtern wäre ich von Natur aus vorsichtig.

              Ich will keinem Amt was unterstellen, aber wenn es darum geht, ne "schnelle Mark" zu machen, langen diese doch normalerweise voll zu. Besonders und gerade das Finanzamt fährt in der Regel eine gerade Richtschnur - was es von gesetzeswegen ja auch muss. Schließlich sind wir ja ein *hust* Rechtsstaat.

              Meine Erfahrung aus früherer Selbstständigkeit ist, daß eher die "Keine-Gnade-Methode" praktiziert wird.

              Wenn das also zutreffen sollte, was du über Privatleute und "gelegentlich" berichtest, frag ich mich, wie schmal der Grad ist, bis zur Anstiftung zur Schwarzarbeit?

              Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.

              Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.

              Genau, will ja keinen in die Pfanne hauen *g*

              Wo ist bloß ein Steuerberater, wenn man ihn braucht? *hehe*

              Gruß

              nespresso-trinker

              1. Hallo,

                Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen.[...]
                Interessante Information. Nur mit den Ermessensspielräumen bei Ämtern wäre ich von Natur aus vorsichtig.

                das ist wohl auch gut so, denn der Staat ist in Gestalt all seiner Ämter und Behörden der natürliche Feind des Bürgers.

                Ich will keinem Amt was unterstellen

                Ich auch nicht. Ich betrachte es einfach als Tatsache, dass es das Ziel jeder Behörde ist, dem Bürger das Leben so schwer wie möglich zu machen.

                Schließlich sind wir ja ein *hust* Rechtsstaat.

                In der Theorie schon. In der Theorie sind "wir" sogar eine Demokratie. In der Praxis aber eine parlamentarische Diktatur.

                Meine Erfahrung aus früherer Selbstständigkeit ist, daß eher die "Keine-Gnade-Methode" praktiziert wird.

                Ich differenziere: Die meisten Beamten oder Angestellten, mit denen ich zu tun hatte, waren durchaus hilfsbereit und innerhalb ihres Spielraums auch meist bereit, mir zu helfen oder im Detail mal zu meinen Gunsten zu entscheiden. Leider sind diesem Wohlwollen von gesetzlicher Seite enge Grenzen gesetzt.

                Wenn das also zutreffen sollte, was du über Privatleute und "gelegentlich" berichtest, frag ich mich, wie schmal der Grad ist, bis zur Anstiftung zur Schwarzarbeit?

                Das sind zwei völlig unterschiedliche Geschichten. Wenn ich als Privatmann dieses Zugeständnis in Anspruch nehme, muss ich ja damit rechnen, dass der Leistungsempfänger meine Rechnung in seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend macht. Wenn ich die Einnahmen also in meiner Steuererklärung nicht angebe, gehe ich ein gefährliches Risiko ein.

                Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.
                Genau, will ja keinen in die Pfanne hauen *g*

                Ich auch nicht. Es sei denn, eine anonyme, amorphe, kriminelle Organisation, etwa einen sogenannten "Staat".

                So long,
                 Martin

                --
                Was sind 50 Politiker auf dem Meeresgrund? - Ein guter Anfang.
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                1. Hi Martin

                  Zu dem:
                  ---------

                  das ist wohl auch gut so, denn der Staat ist in Gestalt all seiner Ämter und Behörden der natürliche Feind des Bürgers.

                  und dem:
                  ---------

                  Ich auch nicht. Ich betrachte es einfach als Tatsache, dass es das Ziel jeder Behörde ist, dem Bürger das Leben so schwer wie möglich zu machen.

                  und dem auch noch:
                  ------------------

                  In der Theorie schon. In der Theorie sind "wir" sogar eine Demokratie. In der Praxis aber eine parlamentarische Diktatur.

                  Martin, Martin, mein Freund! *grins* Das sind ja ordentliche Geschütze, die du da auffährst! Keine Angst vor der Stasi (einige wird es doch sicherlich noch geben)? >:-)

                  Ich differenziere: Die meisten Beamten oder Angestellten, mit denen ich zu tun hatte, waren durchaus hilfsbereit und innerhalb ihres Spielraums [...]

                  Nachtrag: Eine nette MA vom Rathaus kenne ich. Die ist aber die Ausnahme *lol*

                  Wie gesagt, dass sind individuelle Erfahrungen. Ich hatte einen Kollegen, der viele Jahre als Versicherungsmakler unterwegs war. Dort hat das Finanzamt bei der Erfassung der Daten einen falschen Haken in der Programmmaske gesetzt, so dass er plötzlich MwSt bezahlen sollte. Wo jeder vernünftige Mensch weiß, das die Versicherungssteuer von dem Versicherungkonzern bezahlt wird. Nix MwSt! Dieser Kollege ist fast wahnsinnig geworden, bis er das wieder gerade gebogen bekam. Was ein Haken doch so alles bewirken kann!

                  Ich auch nicht. Es sei denn, eine anonyme, amorphe, kriminelle Organisation, etwa einen sogenannten "Staat".

                  Autsch - schon wieder eine unerlaubte Attacke gegen die Hand, die einem das Geld aus der Tasche zieht ;-)

                  Danke Martin für deine Antworten, ich schließe dann das Thema hier

                  Gruss nespresso-trinker

                  PS.: Die Kaffetasse ist jetzt sowieso leer ;-)

                  So long,
                  Martin

      2. Hallo

        Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

        es könnte tatsächlich folgendes passiere: der Freiberufler arbeitet nur für dich, sagt es dir aber nicht. Im schlimmsten Fall musst DU dann seine Sozialabgaben zahlen, da er scheinselbstständig ist, und zwar für DICH. Bei 200,- / Monat allerdings ein zu vernachlässigendes Detail.