nespresso-trinker: Auftragsarbeit legal abwickeln

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Hi MudGuard

Hab mich zwischenzeitlich etwas eingelesen...
Freiberufler (Autoren) müssen selbständig sein, damit sie als Freelancer beauftragt werden können. In der Realität ist es aber so, dass viele freie Autoren entweder noch den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt erhalten, oder Ihren Unterhalt aus sozialen Quellen beziehen (Hartz No. four) *g*

Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

Jetzt wird es aber interessant:
Nehmen wir mal an, ein durchaus gebildeter Autor(in) hat diverse Nebenjobs oder erhält zur Bestreitung des Lebensunterhaltes Hartz 4. (Schreiben wird ja oft als Brotlose Kunst beschrieben). Wenn jetzt eine solche Person einen Minijob über 200,-€ monatlich annimmt - welche Konsequenzen hat das für seine Hartz 4 Leistungen? Und treffen mich als Auftraggeber besondere Pflichten, wenn ich einen solchen Hartz 4- Empfänger einstelle?

Gruß nespresso-trinker