Teleskopist: Auftragsarbeit legal abwickeln

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Hallo

Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

es könnte tatsächlich folgendes passiere: der Freiberufler arbeitet nur für dich, sagt es dir aber nicht. Im schlimmsten Fall musst DU dann seine Sozialabgaben zahlen, da er scheinselbstständig ist, und zwar für DICH. Bei 200,- / Monat allerdings ein zu vernachlässigendes Detail.