Moin!
Hi MudGuard
Hab mich zwischenzeitlich etwas eingelesen...
Freiberufler (Autoren) müssen selbständig sein, damit sie als Freelancer beauftragt werden können. In der Realität ist es aber so, dass viele freie Autoren entweder noch den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt erhalten, oder Ihren Unterhalt aus sozialen Quellen beziehen (Hartz No. four) *g*
Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.
Du als Auftraggeber hast am Anfang idealerweise einen Vertrag über zu fertigende Freiberufler-Arbeitsergebnisse geschlossen, kriegst am Ende die Rechnung und bezahlst sie. Deine Buchhaltung regelt dabei dann auch die Sache mit der Umsatzsteuer, die auf der Rechnung steht.
Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.
Wieso willst du einen Freiberufler als Angestellten einstellen?
Jetzt wird es aber interessant:
Nicht wirklich...
Nehmen wir mal an, ein durchaus gebildeter Autor(in) hat diverse Nebenjobs oder erhält zur Bestreitung des Lebensunterhaltes Hartz 4.
Bei mehreren Nebenjobs hat er mehrere Steuerkarten mit Steuerklasse 6. Du als Arbeitgeber deines Minijob-Arbeitsverhältnisses bezahlst ihn und führst die Steuern entsprechend der Steuerkarte ab.
Hartz 4 ist komplett sein Privatvergnügen, er hat die erzielten Einnahmen gegenüber dem Amt anzugeben - das ist nicht deine Aufgabe als Arbeitgeber.
(Schreiben wird ja oft als Brotlose Kunst beschrieben). Wenn jetzt eine solche Person einen Minijob über 200,-€ monatlich annimmt - welche Konsequenzen hat das für seine Hartz 4 Leistungen?
Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.
Und treffen mich als Auftraggeber besondere Pflichten, wenn ich einen solchen Hartz 4- Empfänger einstelle?
Wiederum die Frage, warum du ihn als Arbeitnehmer einstellen willst, anstelle ihn als Freiberufler zur Werkerstellung gegen Rechnung zu beauftragen?
- Sven Rautenberg