nespresso-trinker: Auftragsarbeit legal abwickeln

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Hallo Sven Rautenberg

Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.

Klingt simpel. Was wenn es sich nicht um einen Freiberufler handelt, sondern um einen ganz gewöhnlichen Menschen, der gerne schreibt und den ich bezahlen möchte?

Es scheint für einen Auftraggeber die sichere Seite zu sein, gleich auf Minijob einzustellen. Weniger Ärger mit den Ämter - auch wegen dem Verdacht der vorliegenden Scheinselbständigkeit.

Wieso willst du einen Freiberufler als Angestellten einstellen?

Das war nur die Überlegung, eventuelle Probleme wg. Scheinselbständigkeit aus dem Wege zu gehen.

Jetzt wird es aber interessant:

Nicht wirklich...

*LOL*

Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.

Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.

Bei der "minijobzentrale" gibt es noch die Rubrik "Heimarbeit". Schon jemand mal Heimarbeit vergeben? (im schreiberischem Sinne)

Gruss nespresso-trinker