Hallo,
Als Freiberufler nimmt man Aufträge an, stellt eine Rechnung nach Vollendung der Arbeit und wartet auf die Bezahlung.
Klingt simpel. Was wenn es sich nicht um einen Freiberufler handelt, sondern um einen ganz gewöhnlichen Menschen, der gerne schreibt und den ich bezahlen möchte?
da ändert sich nichts. Nach Auskunft meines Steuerberaters vor schätzungsweise drei Jahren dürfen auch Privatleute "gelegentlich" selbständig tätig sein und dafür Rechnungen stellen. Sie dürfen natürlich keine Märchensteuer ausweisen, und sie müssen diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung mit angeben. Es liegt im Ermessen der Finanzämter, sowas als gelegentliche Nebeneinkünfte zu akzeptieren. Wenn diese Einkünfte wirklich nur geringfügig im Vergleich zum Gesamteinkommen sind, werden sie das in aller Regel tun; sie können denjenigen aber auch auffordern, seine Tätigkeit regulär anzumelden (falls nötig, inklusive Gewerbeanmeldung).
Interessiert dich als Arbeitgeber nicht wirklich.
Stimmt, wenn man es so hart sehen will. Trotzdem ziehe ich ein friedvolles miteinander vor, bei dem alle einigermaßen zufrieden sind.
Das sollte man nach Möglichkeit immer anstreben.
Ciao,
Martin
Lieber eine Stumme im Bett, als eine Taube auf dem Dach.
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