Hi,
Das ist aber nicht das Gleiche. Einkommensteuer bezahlst Du nur, wenn Du auch einen positiven Ertrag erwirtschaftet hast. Rundfunkgebühren sollen aber, wenn ich das richtig verstanden habe, auch fällig werden, wenn Du kein Einkommen hast.
Zumindest bisher kann man sich m.W. davon befreien lassen, wenn kein Einkommen vorhanden ist.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
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