Hello,
Das ist aber nicht das Gleiche. Einkommensteuer bezahlst Du nur, wenn Du auch einen positiven Ertrag erwirtschaftet hast. Rundfunkgebühren sollen aber, wenn ich das richtig verstanden habe, auch fällig werden, wenn Du kein Einkommen hast.
Zumindest bisher kann man sich m.W. davon befreien lassen, wenn kein Einkommen vorhanden ist.
Lach mal wieder:
"Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. [...]"
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Wenn Du kein Geld hast, Rundfunktgebühren zu bezahlen, musst Du dir also erst Gerät_e_ besorgen, die empfangsbereit sind. Erst Dann kannst Du von den Gebühren befreit werden.
Das ist echter Nazi-Zynismus!
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg