Hello,
Ich finde unsere Bunte Republik gut so, wie sie im allgemeinen Mittel ist. Aber man muss sie auch gegen Auswüchse und Fehlentwicklungen verteidigen! Dafür trete ich ein. Und ich kämpfe zur Not auch gegen solche Verbalchaoten, wie Dich!
Bitte ein wenig sachlicher.
Ok. Ich bitte um Entschuldigung für die Eingliederung.
Also fang doch bitte nochmal von vorne an zu überlegen und darzustellen, was Du denkst, bevor ich dich sonst zu den hirnlosen Extremisten zählen müsste.
Auch hier bitte etwas ruhiger bleiben. Meine eigentlich Aussage, dass die Bedingungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nicht so unsinnig sind, wie von dir dargestellt, sollte eigentlich klar sein. Was genau ist nicht klar?
Nein. Die Bedingungen sind nicht klar. Man trennt in der Formulierung im ersten Moment in "Schwarz" und "Weiß", was jeder im ersten Überfliegen für Ok hält. Aber wenn sich das Ganze dann entwickelt, entstehen auch "Grau" und drumherum auch "Bunt". Das ist dann aber nicht geregelt und das Gesetz/die Bestimmung kann gegen den Betroffenen ausgelegt werden, obwohl sie ursprünglich nicht so gemeint war.
Und es ist doch auch widersinnig, wenn sich jemand präventiv von einer Pflicht befreien lassen will, dass er dann zuerst genau die Tatbestände schaffen muss, die ihn im Ablehnungsfalle des Antrages erst recht in die Pflicht nehmen.
Ich bin kein Jurist - sonst würde ich vermutlich den Fachausdruck für diese Art der Regelung kennen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg