"Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. [...]"
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Naja, die GEZ spinnt. In dem zu Beginn zitierten Schreiben an mich heisst es:
"Ob Radio, TV oder Computer - pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, egel ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben. ..."
Das konnte ich sofort nicht glauben. Jede leerstehende Wohnung wird jetzt beitragspflichtig? Auch Wohnungen im Bau? Ab wann ist eine Wohnung eine Wohnung? Wenn die Wohnungstür eingesetzt wurde?
Nachdem ich dank eines parallelen Faden endlich die 27 Seiten des
"Fünfzehnten Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)"
doppelseitig drucken konnte, habe ich ihn auf Papier vorliegen.
§2: "(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. (2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. ..."
Ich vermute, dass Wohnungen ohne Inhaber (Mieter?) nicht zu zahlen sind.
§3: "Wohnung ist ... jede Raumeinheit ... zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist"
Schaut mal selbst rein.
Wenn Du kein Geld hast, Rundfunktgebühren zu bezahlen, musst Du dir also erst Gerät_e_ besorgen, die empfangsbereit sind. Erst Dann kannst Du von den Gebühren befreit werden.
Das ist echter Nazi-Zynismus!
Nöö, das Problem hatte doch 1906 schon Heinz Rühmann, der erst eine Arbeitsstelle vorweisen musste, um eine Wohnung zu bekommen. Die Arbeit gab's aber nur für Wohnungsinhaber. Aus Verzweiflung wurde er Schauspieler und spielte mit im Film "Hauptmann von Köpenick".
L(in)uchs