Hello,
§2: "(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. (2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. ..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber
Das scheint ja ein interessantes Spiel zu werden. Zumal hier auch in einem untergeordneten Gesetz eine Begriffsbestimmung vorgenommen wird, die eigentlich Bestandteil des Sachen- oder Schuldrechts ist, also eines weit übnergordenten Gesetzes.
Das ist schon wieder sehr Nazi-like.
Vermutlich werden wir dann als nächstes auch noch zum Vorhalten eines Volks-TV verdonnert?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg