Hello,
§2: "(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. (2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. ..."
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber
Das scheint ja ein interessantes Spiel zu werden. Zumal hier auch in einem untergeordneten Gesetz eine Begriffsbestimmung vorgenommen wird, die eigentlich Bestandteil des Sachen- oder Schuldrechts ist, also eines weit übnergordenten Gesetzes.
Das ist schon wieder sehr Nazi-like.
"Im Unterschied zum Eigentümer, dem eine Sache rechtlich gehört, ist der Besitzer bzw. Inhaber derjenige, der TATSÄCHLICH darüber verfügt, also z.B. auch ein Mieter.
Besitzer und Inhaber haben somit den gleichen Rechtsstatus; der Besitzer unterscheidet sich vom Inhaber dadurch, dass er den Willen hat, die Sache FÜR SICH zu besitzen, während der Inhaber sie FÜR EINEN ANDEREN (d.h. den Eigentümer) besitzen will. Während das österreichische AGBG beide Begriffe genau trennt, verwendet das deutsche BGB den Ausdruck "Inhaber" in diesem Zusammenhang gar nicht."
Hier wird also ein bisher in DE juristisch nicht belegter Ausdruck benutzt? Da steht also jetzt, dass jeder Benutzer per Definition "Inhaber" ist und daher zahlen muss. Sollte es nicht gerade anders sein, dass für jeden "Haushalt" nur noch einmal bezahlt werden sollte?
Ich bekomme immer mehr Angst vor diesen Gesetzen, die mit heißer Nadel gestrickt wurden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg